Öffentliche Quelle 9. Februar 2026 · Rostock

OLG Rostock 10 UF 102/24 - Verschwiegene Kapitalisierung führt zu Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Das OLG Rostock bestätigte: Ein Ehemann, der seiner Frau die verdeckte Umwandlung einer betrieblichen Altersversorgung in eine Kapitalabfindung verschwiegen und dadurch eine informierte Einwilligung in den Ehevertrag verhindert hatte, verliert den Vorteil aus dem Versorgungsausgleich. Die Gerichte schlossen den Versorgungsausgleich nach § 27 VersAusglG vollständig aus, um die durch Täuschung entstandene Ungleichgewichtung auszugleichen.

VerfahrensrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: AG Rostock, OLG Rostock, OLG Rostock (10 UF 102/24)

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