Statistik-Diagramme und Datenpunkte auf einem Schreibtisch – Kennzahlen zum deutschen Familienrecht

Sorgerecht & Justiz

Sorgerecht nach Bundesland, familiengerichtliche Verfahren und Vollstreckung im deutschen Familienrecht.

Sorgerecht nach Geschlecht und Bundesland

Wenn das Familiengericht über das alleinige Sorgerecht entscheidet: Verteilung je Bundesland. In ~90% aller Scheidungen bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen (kein Antrag gestellt). Quelle: Destatis, Justiz auf einen Blick 2011 (letzte veröffentlichte Aufschlüsselung nach Geschlecht und Bundesland).

~90%

Gemeinsames Sorgerecht bleibt (Regelfall)

67–90%

Alleiniges Sorgerecht an Mutter (bei Urteil)

6–15%

Alleiniges Sorgerecht an Vater (bei Urteil)

Alleiniges Sorgerecht bei Scheidung: nach Bundesland

BundeslandMutterVaterGemeinsam / DritteVerteilung
Baden-Württemberg72%6%22%
Bayern76%5%19%
Berlin58%8%34%
Brandenburg47%11%42%
Bremen62%7%31%
Hamburg63%7%30%
Hessen70%6%24%
Mecklenburg-Vorpommern54%9%37%
Niedersachsen67%6%27%
Nordrhein-Westfalen68%6%26%
Rheinland-Pfalz69%6%25%
Saarland67%7%26%
Sachsen52%9%39%
Sachsen-Anhalt50%10%40%
Schleswig-Holstein65%7%28%
Thüringen51%9%40%
Mutter Vater Gemeinsam / Dritte

Ost-West-Gefälle: In den neuen Bundesländern (z.B. Brandenburg 47%) wird das alleinige Sorgerecht deutlich seltener an nur einen Elternteil übertragen als in den alten Bundesländern (z.B. Bayern 76%). Der andere Elternteil hat in ostdeutschen Bundesländern bis zu doppelt so hohe Erfolgsquoten.

Sorgerechtsentzüge nach Bundesland (2022)

Gerichtliche Entzüge der elterlichen Sorge nach §1666 BGB (Kindeswohlgefährdung). Diese Zahlen umfassen nicht die freiwillige Übertragung bei Scheidung, sondern staatliche Eingriffe. Quelle: Destatis, GENESIS-Tabelle 22522.

BundeslandEntzüge 2022
Baden-Württemberg1.850
Bayern2.280
Berlin920
Brandenburg370
Bremen130
Hamburg270
Hessen1.100
Mecklenburg-Vorpommern290
Niedersachsen1.520
Nordrhein-Westfalen4.394
Rheinland-Pfalz560
Saarland150
Sachsen680
Sachsen-Anhalt340
Schleswig-Holstein480
Thüringen390
Gesamt15.724

Entwicklung: 2023: ~15.400 Entzüge. 2024: 15.168 Entzüge (davon 7.395 vollständig, 7.773 teilweise). 74% betreffen Kinder unter 14 Jahren.

Unverheiratete Eltern: Bei nichtehelicher Geburt hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht (§1626a BGB). Der Vater kann seit 2013 auch ohne Zustimmung der Mutter gemeinsames Sorgerecht beantragen. Fast jedes 3. Kind wird nichtehelich geboren.

Familiengerichtliche Verfahren 2023

Amtliche F-Statistik 2023 (Vollerfassung). Quelle: Forum Familienrecht (FF) 07+08/2025, S. 265, Editorial Dr. Fritz R. Osthold.

321.859
anhängige Familiensachen
(Jahresbeginn 2023)
522.559
Neuzugänge 2023
(AG-Familiensachen)
6,1 Mon.
durchschnittliche Dauer
(AG, bundesweit)
18.970
OLG-Erledigungen
(2. Instanz 2023)

Amtsgerichte (1. Instanz)

  • Anhängig Jahresbeginn 2023: 321.859 (2010: 424.446, –25%)
  • Neuzugänge 2023: 522.559 (2010: 692.298, –25%)
  • Erledigungen 2023: 526.694
  • Davon innerhalb 3 Monaten: 266.750
  • Durchschnittliche Dauer: 6,1 Monate (2010: 6,9)
  • Scheidungsverfahren Dauer: 10,6 Monate (2010: 10,0)
  • Durchschn. Verfahrenswert: 9.626 €
  • VKH gewährt in: 196.901 Fällen (37,4%)

Oberlandesgerichte (2. Instanz)

  • Erledigungen 2023: 18.970
  • Davon Sorgerechtssachen: 5.614
  • Versorgungsausgleich: 4.503
  • Umgang: 2.122
  • Kindesunterhalt: 1.967
  • Durchschnittliche Dauer: 4,7 Monate
  • Durchschn. Verfahrenswert OLG: 7.399 €

Regionale Verfahrensdauer (2023)

Durchschnittliche Verfahrensdauer am Amtsgericht nach Bundesland und am Oberlandesgericht. Die regionale Spannweite beträgt 3,4 Monate, je nach Wohnort warten Familien bis zu 68% länger auf eine Entscheidung.

Amtsgericht: nach Bundesland

BundeslandMonate
Bremen5.0
Bayern5.1
Thüringen8.4

Bundesweiter Durchschnitt: 6,1 Monate. Schnellstes Bundesland: Bremen (5,0), Schlusslicht: Thüringen (8,4).

Oberlandesgericht: Verfahrensdauer

OLGMonate
Nürnberg2.6
Rostock7.7
KG Berlin7.2

Bundesweiter OLG-Durchschnitt: 4,7 Monate. Schnellstes OLG: Nürnberg (2,6), langsamste: Rostock (7,7) und KG Berlin (7,2).

Verfahrenskostenhilfe: In 196.901 von 526.694 erledigten Verfahren wurde VKH gewährt (37,4%). Familien mit geringem Einkommen werden die Verfahrenskosten vom Staat vorgestreckt oder erlassen.

Verbundsachen: Bei 107.641 Verbundentscheidungen waren Güterrecht (756), Sorgerecht (668) und nachehelicher Unterhalt (537) die häufigsten erledigten Folgesachen.

Verfahrensarten im Detail

Scheidungsverfahren

  • 2010: 218.261 erledigt
  • 2023: 146.477 erledigt
  • Rückgang: –33%
  • Dauer: 10,6 Monate (2010: 10,0)

Isolierte Familiensachen

  • 2010: 326.419 erledigt
  • 2023: 257.880 erledigt
  • Rückgang: –20%

Einstweilige Anordnungen

  • 2010: 81.927 erledigt
  • 2023: 116.170 erledigt
  • Anstieg: +42%
  • Gegenläufiger Trend: Eilverfahren nehmen stark zu

Verfahrensdichte nach Bundesland

Einwohner pro anhängigem Familienverfahren am 31.12.2023, je niedriger die Zahl, desto mehr Verfahren pro Kopf.

  • Hamburg: 205 Einwohner/Verfahren (höchste Dichte)
  • Berlin: 218 Einwohner/Verfahren
  • Bremen: 213 Einwohner/Verfahren
  • Sachsen: 302 Einwohner/Verfahren
  • Baden-Württemberg: 330 Einwohner/Verfahren
  • Bayern: 332 Einwohner/Verfahren (niedrigste Dichte)

OLG-Erledigungsart und Verfahrenswerte

  • Erledigungen per Beschluss: 11.236
  • Erledigungen per Vergleich: 1.765
  • Güterichter-Erledigungen: 1.500
  • Verfahrenswert-Spanne: Mehrzahl zwischen 3.000–4.000 € (AG und OLG)
  • Durchschn. Verfahrenswert AG: 9.626 €
  • Durchschn. Verfahrenswert OLG: 7.399 €

Sorgerechtsentzüge: Entwicklung 2000–2023

Gerichtliche Entzüge der elterlichen Sorge nach §1666 BGB. Im Jahr 2000 wurden 7.800 Entzüge verzeichnet, 2010 waren es 12.800 und 2023 bereits 15.400. Der Anstieg lag laut FF auch an den vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Quelle: FF 07+08/2025, S. 265.

JahrEntzügeVeränderung seit 2000
20007.800Basisjahr
201012.800+64%
202315.400+97%

Fazit: Justiz am Limit

Über 320.000 anhängige Familiensachen zu Jahresbeginn 2023, über eine halbe Million Neuzugänge und eine regionale Spannweite von 5,0 (Bremen) bis 8,4 Monaten (Thüringen) zeigen ein überlastetes System. In 196.901 von 526.694 erledigten Verfahren wurde Verfahrenskostenhilfe gewährt (37,4%), über ein Drittel der Betroffenen könnte sich das Verfahren ohne staatliche Hilfe nicht leisten. Die Sorgerechtsentzüge nach §1666 BGB sind von 7.800 (2000) auf 15.400 (2023) gestiegen.

Ordnungsmittel & Vollstreckung im Familienrecht

Wenn ein Elternteil gerichtlich geregelten Umgang verweigert, kann das Familiengericht nach § 89 FamFG Ordnungsgeld (bis 25.000 €) oder Ordnungshaft verhängen. Die Realität zeigt jedoch ein massives Durchsetzungsdefizit.

Fehlende Statistik

  • Offizielle Statistik über verhängte Ordnungsmittel: existiert nicht
  • Statistik über tatsächlich vollstreckte Ordnungsmittel: existiert nicht
  • Bundesweite Erfassung von Umgangsboykott: existiert nicht
  • Die Familiengerichtsstatistik (Destatis) erfasst nur Geschäftsanfall und Erledigungen, also ob Beschlüsse durchgesetzt werden.

Richterliche Zurückhaltung

  • Ordnungsgeld in der Praxis: 50–500 € pro Verstoß
  • Ordnungshaft: extrem selten bis nie vollstreckt
  • Häufige Richteraussage: „Umgang kann man eh nicht erzwingen"
  • OLG Naumburg: Ermessen verdichtet sich bei Verschulden zur Pflicht, wird dennoch selten angewendet

Praktische Hindernisse

  • Viele Umgangsbeschlüsse enthalten keine Ordnungsmittelbelehrung, damit nicht vollstreckbar
  • Ordnungsgeld fließt an die Staatskasse, nicht an den berechtigten Elternteil
  • Gerichte ändern lieber die Umgangsregelung ab, statt zu vollstrecken
  • § 170d StGB (Fürsorgepflichtverletzung) wird bei Umgangsboykott praktisch nie angewandt

EGMR-Verurteilungen

  • Diese Plattform dokumentiert 13 Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR zu Sorge- und Umgangsrecht (20002023), jedes Urteil mit Aktenzeichen und HUDOC-Link auf Internationales Recht
  • Kritik: unangemessen lange Verfahrensdauer, zu geringe Zwangsgelder
  • Jüngster Fall: Sioud v. Deutschland (2023), Umgangsausschluss ohne Kindesanhörung
  • Verfahrensdauer seit Reform 2008: oft 3x so lang wie zuvor

Strukturelles Versagen

Laut Studie von Dr. Wolfgang Hammer (2022, über 4.000 Fälle): Familiengerichte und Jugendämter bilden teilweise geschlossene Systeme mit festen Kartellen aus Richtern, Verfahrensbeiständen und Gutachtern.

In 147 von 154 analysierten Fällen wurden unwissenschaftliche Begriffe wie „Bindungsintoleranz" oder „Entfremdung" zur Begründung weitreichender Entscheidungen herangezogen.

Die PETRA-Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht" (Auftrag des BMFSFJ 2015) wurde jahrelang zurückgehalten. Das Verwaltungsgericht Berlin verurteilte das Ministerium zur Herausgabe, das Ministerium weigerte sich weiterhin.

Fernuniversität Hagen (2010): Viele familienrechtspsychologische Gutachten weisen schwerwiegende Qualitätsmängel auf. Geschätzter Jahresumsatz der Gutachterbranche: ~2 Mrd. € (bei ~270.000 Gutachten/Jahr).

Dokumentierte Ordnungsmittel-Fälle nach Städten

Stadt / GerichtAktenzeichenMaßnahmeJahr
Nauen (AG)20 F 142/14500 € Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft2015
Brandenburg (AG)42 F 282/152.000 € Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft2016
Korbach (AG)7 F 254/14 OV.1150 € Ordnungsgeld, 3 Tage Ordnungshaft2017
Hagenow (AG)3 F 276/091 Woche Ordnungshaft2010
Rostock (OLG)10 WF 177/10Einstweilige Einstellung der Vollstreckung2010
Bremen (AG)61 F 1760/02Zwangshaft zur Vollstreckung einer Umgangsregelung2004
Schleswig (OLG)12 WF 67/145 Tage Ordnungshaft2015
Pößneck (AG)FH 3/12Ordnungsgeld gegen Jugendamt (Amtsvormund)2012
Karlsruhe (BGH)XII ZB 165/13Ordnungsgeld gegen Jugendamt grundsätzlich zulässig2014
Seesen (AG)2 F 80/20 UGFehlende Ordnungsmittelbelehrung, nicht vollstreckbar2020
Landshut (AG)Ordnungsmittel gegen Jugendamt

Städte: Nauen, Brandenburg, Korbach, Hagenow, Rostock, Bremen, Schleswig, Pößneck, Karlsruhe (BGH), Seesen, Landshut: dokumentierte Fälle aus der familienrechtlichen Praxis, bei denen Ordnungsmittel verhängt oder verweigert wurden.

Quellen: Destatis Familiengerichtsstatistik, EGMR-Urteile, Dr. Wolfgang Hammer „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme" (2022), Fernuniversität Hagen, system-familie.de (Peter Thiel)

Interessenverbände (alle fordern Reformen im Familienrecht): Väteraufbruch für Kinder e.V., ISUVVAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter), Frauenhauskoordinierung e.V.

Zivilrechtliche Unterbringungen (2022)

Wenn Personen aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen ihren Willen untergebracht werden. Die Zahlen zeigen das Ausmaß dieser Maßnahmen in Deutschland.

55.664

Unterbringungen nach Betreuungsrecht (BGB)

93.161

Verfahren nach PsychKG der Länder

~12.000

Patienten im Maßregelvollzug (§ 63/64 StGB)

Betreuungsrechtliche Unterbringung (BGB)

55.664 zivilrechtliche Unterbringungen im Jahr 2022. Zahlen aus 13 von 16 Bundesländern verfügbar. Grundlage: Betreuungsrecht des BGB: Betreuungsgerichte entscheiden über die Unterbringung zum Schutz der betroffenen Person.

Unterbringung nach PsychKG

93.161 Unterbringungsverfahren nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder im Jahr 2022. Grundlage: Gefahrenabwehr, die Person stellt aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für sich oder andere dar.

Maßregelvollzug: 2023 wurden 4.297 Personen nach § 63 StGB (Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus) oder § 64 StGB (Unterbringung in Entziehungsanstalt) verurteilt. Insgesamt sind derzeit etwa 12.000 Patienten im Maßregelvollzug untergebracht.

Quelle: Bundesamt für Justiz (2023): Verfahren Betreuungsgerichte 2022 [40]; Statistisches Bundesamt (2024): Strafverfolgung 2023 [41]; Zeidler et al. (2023): Maßregelvollzug [42]. Zit. in: DGPPN e.V. (2025) Basisdaten Psychische Erkrankungen, Stand Februar 2025.

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