Informationsausschluss durch Bildungseinrichtungen
Wenn Eltern systematisch von Informationen über ihre Kinder ausgeschlossen werden, durch Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen. Rechtslage, typische Muster und Gegenmittel.
Rechtslage: Was das Gesetz sagt
- § 1686 BGB: Auskunft über persönliche Verhältnisse des Kindes, gilt für beide Elternteile
- § 1627 BGB: Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben, Informationspflicht besteht
- § 1629 BGB: Elterliche Sorge – Pflicht und Recht beider Elternteile
- KMK-Beschluss (2018): Schulen müssen beide sorgeberechtigten Elternteile informieren
Typische Ausschlussmuster
Schulen und Kitas kommunizieren fast ausschließlich mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil wird faktisch unsichtbar, trotz bestehendem gemeinsamen Sorgerecht. Typische Muster: Einladungen zu Elternabenden werden nur an eine Adresse gesendet, Zeugnisse nur an den betreuenden Elternteil, Schulmedizinische Dokumente ohne Kenntnis des anderen Elternteils unterzeichnet.
Quellen: ISUV e.V. Praxisberichte (2024), VAfK, GEW NRW Familienkonflikte.
Was Betroffene tun können
- Schriftlicher Antrag auf gleichberechtigte Information an die Schulleitung
- Verweis auf § 1686 BGB und KMK-Beschluss 2018
- Beschwerde beim Schulamt / Landesschulbehörde bei Verweigerung
- Antrag auf gerichtliche Durchsetzung des Informationsrechts (§ 1686 BGB)
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