Informationsausschluss durch Bildungseinrichtungen

Wenn Eltern systematisch von Informationen über ihre Kinder ausgeschlossen werden – durch Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen. Rechtslage, typische Muster und Gegenmittel.

Rechtslage: Was das Gesetz sagt

  • § 1686 BGB: Auskunft über persönliche Verhältnisse des Kindes – gilt für beide Elternteile
  • § 1627 BGB: Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben – Informationspflicht besteht
  • § 1629 BGB: Elterliche Sorge – Pflicht und Recht beider Elternteile
  • KMK-Beschluss (2018): Schulen müssen beide sorgeberechtigten Elternteile informieren

Typische Ausschlussmuster

Schulen und Kitas kommunizieren fast ausschließlich mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil wird faktisch unsichtbar – trotz bestehendem gemeinsamen Sorgerecht. Typische Muster: Einladungen zu Elternabenden werden nur an eine Adresse gesendet, Zeugnisse nur an den betreuenden Elternteil, Schulmedizinische Dokumente ohne Kenntnis des anderen Elternteils unterzeichnet.

Quellen: ISUV e.V. Praxisberichte (2024), VAfK, GEW NRW Familienkonflikte.

Was Betroffene tun können

  • Schriftlicher Antrag auf gleichberechtigte Information an die Schulleitung
  • Verweis auf § 1686 BGB und KMK-Beschluss 2018
  • Beschwerde beim Schulamt / Landesschulbehörde bei Verweigerung
  • Antrag auf gerichtliche Durchsetzung des Informationsrechts (§ 1686 BGB)

→ Bildung & Schulerfolg · → Rechtliche Grundlagen · → Verfahrenshilfe