Neutral · Faktenbasiert · Unabhängig
Es sind keine Einzelfälle. Es ist System.
241 dokumentierte Fälle, Gesetzesanalysen, Statistiken und Kostenrechner zeigen die Muster im deutschen Familienrecht. Damit Wissenschaft und Politik eine Grundlage haben, Familienrecht gerechter und gesünder zu gestalten.
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Aktuell
16. September 2026: Eröffnungsrede Gründung Kinderlachen Meiningen e.V.
Aus Einzelfällen werden Daten. Aus Daten wird Wirkung.
Jeder Fall zählt – und zeigt das System
Mit jedem dokumentierten Fall wächst die Datenbasis, die belegt: Familienrecht wird in Deutschland nicht nur in einem Fall falsch und schädlich angewendet – sondern systematisch. Was als „Einzelfall“ abgetan wird, ergibt in der Summe ein klares Muster.
Daten für Recherche und Entscheidungen
Die gesammelten Daten liefern eine belastbare Grundlage für Recherche und politische Entscheidungen – in allen Bereichen, die von Familienrecht beeinflusst werden: Gesundheit, Finanzen, Politik und die Gesellschaft als Ganzes.
Warum der Einzelfall zur Farce wird
Diese Faktoren machen familiengerichtliche Verfahren in Deutschland teuer, langwierig und kindeswohlgefährdend – jeder für sich problematisch, im Zusammenspiel verheerend.
Kosten: 15.000–100.000+ €
Anwalt, Gutachten, Verfahrensbeistand, Gericht. Wer kein Geld hat, verliert. Wer Geld hat, verliert es.
95,2% ohne systematische Verhaltensbeobachtung
Leitner, N = 272 Gutachten, Daten 2013/2014: 79% ohne eingearbeitete Fachliteratur, nur 21% auf aktuellem Forschungsstand. 6.000–25.000 € pro Gutachten nach JVEG M3.
Regionale Willkür: 47–76%
Gleiches Gesetz, komplett unterschiedliche Ergebnisse je nach Bundesland. Sorgerecht ist Postleitzahlen-Lotterie.
Umgangsboykott: Keine Konsequenz
Ordnungsgelder: 50–500 €. Ordnungshaft: praktisch nie. Richter sagen offen: „Umgang kann man nicht erzwingen.“
Düsseldorfer Tabelle statt Gesetz
Unverbindliche Richtlinie wird schematisch angewandt. 835.000 Kinder auf Unterhaltsvorschuss, Staat holt nur 17% zurück.
12x EGMR-Verurteilung
Deutschland verletzt wiederholt Menschenrechte bei Umgangs- und Sorgerecht. 20 von 27 EU-Ländern haben das Wechselmodell – wir nicht.
Zwei Widersprüche, die niemand erklärt
50/50 ist „kriminell“: 100/0 ist normal?
Paritätische Betreuung wird als „Maximalforderung“ gebrandmarkt. Aber wenn ein Elternteil das vollständige Sorgerecht fordert, den anderen also komplett ausschließt, ist das nicht einmal erklärungsbedürftig. Der BGH (2017) hat 50/50 längst als zulässig anerkannt. Nur ~5% der Trennungsfamilien praktizieren es (FAMOD-Studie). In Schweden: über 50%.
15% Alltag, aber 50% Ferien?
Im Residenzmodell erhält der umgangsberechtigte Elternteil ~15–20% der Zeit. In den Schulferien plötzlich 50%. Dieser Sprung hat keine gesetzliche Grundlage: § 1684 BGB enthält keine Ferienaufteilung. Entweder ist ein Elternteil geeignet, hälftig zu betreuen, oder nicht. Beides gleichzeitig ist ein logischer Widerspruch.
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keinem Verband und keiner Partei.
241 Fälle, 146 Medienberichte, 6 Gesetzesanalysen, alles ehrenamtlich recherchiert und ohne einen Cent öffentliche Förderung.
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BGH · 15.04.2026 · XII ZB 415/25
Grundsatzentscheidung: Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang
Entfremdung begleitet vom Jugendamt
Ein betroffenes Elternteil (4 Kinder) schildert einen familienrechtlichen Konflikt. Im Zuge der Trennung 2022 wurde das andere Elternteil mit der Polizei aus dem eigenen Haus entfernt und das andere Elternteil beantragte das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für die vier Kinder (17, 13, 9, 7). Die Verfahrensbevollmächtigte der Kinder (Psychologin) stellte in einem Gutachten fest, das andere Elternteil wirke entfremdend; das Amtsgericht folgte diesen Feststellungen nach der Kindervernehmung und ordnete eine Umgangsvereinbarung im 14-Tage-Modus an, wobei die älteren Töchter beim anderen Elternteil und die jüngeren Söhne beim betroffenen Elternteil verblieben. Trotz Einhaltung des Umgangsverhaltens durch das betroffene Elternteil habe das andere Elternteil die Kinder weiter gegen das betroffene Elternteil indoktriniert; ein Antrag auf Ausweitung des Umgangsrechts beim Oberlandesgericht führte zu einer als unpraktikabel empfundenen Vergleichslösung, der das betroffene Elternteil zustimmte. Eingeschaltete Maßnahmen des Jugendamts und des freien Trägers Juvernus endeten 2022 mit einem Clearing; 2024 verweigerte die mittlere Tochter den Umgang, und das andere Elternteil meldete beim Jugendamt Oranienburg eine angebliche Kindeswohlgefährdung wegen mangelnder gesundheitlicher Versorgung. Auf Empfehlung von Schulpsycholog*innen nahm das betroffene Elternteil 2024 ein Hilfsangebot des Jugendamts an; der neue Träger „Spinnennetz“ initiierte ein Experiment, wonach der jüngste Sohn zeitweise beim anderen Elternteil leben sollte, das sich zum Dauerzustand entwickelte, beide Söhne erhielten sozialtherapeutische Maßnahmen, und der jüngere Sohn brach anschließend den Umgang ab. Im April 2025 verließ der ältere Sohn nach einem Streit die Wohnung in Richtung des anderen Elternteils; kurz darauf erhielt das betroffene Elternteil eine E‑Mail (Kopie an Jugendamt und Spinnennetz), die offenbar nicht von dem Sohn verfasst worden war, das Jugendamt Oranienburg sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Der freie Träger teilte dem betroffenen Elternteil mit, die Kinder würden einen Kontaktverlust zur Elternteil gleichgültig akzeptieren und diese müsse das hinnehmen; der Umgang ist de facto eingestellt, alle vier Kinder haben den Kontakt abgebrochen.

Erstmals ein Paar im Podcast: Rolf-Josef erlebt Entfremdung, Ursula sieht sie beruflich täglich
In einer Premiere sind erstmals ein Paar gemeinsam zu Gast im Podcast: Rolf-Josef berichtet von eigener Eltern-Kind-Entfremdung, während seine Partnerin Ursula als Arzthelferin in einer kinder- und jugendpsychologischen Praxis beruflich immer mehr solcher Fälle beobachtet. Rolf-Josef beschreibt sein Gefühl, aus dem Familienalltag ausgeschlossen zu sein und finanziell im Wesentlichen nur noch über den laufenden Unterhalt wahrgenommen zu werden.
Sorgerechtstreit international
Das betroffene Elternteil befürchtet, sein geliebtes Kind zu verlieren, weil die Familie seit zwei Jahren plane, nach Ungarn auszuwandern; das Gericht habe die beabsichtigte Übersiedlung verhindert, und ein Gutachten komme zu dem Ergebnis, das Kind solle zu dem anderen Elternteil, da das betroffene Elternteil erziehungssunfähig sei. Das Kind wird nächste Woche 14 Jahre alt, habe ausschließlich beim betroffenen Elternteil gelebt und sei hochbegabt sowie sozial. Nachdem die Wohnung zum zweiten Mal gekündigt worden sei und ein Transporter aus dem Vorjahr eine Gutschrift erbracht habe, habe das betroffene Elternteil dem Gericht mit Bildern mitgeteilt, dass ein Umzug nötig sei; das Gericht habe verfügt, das Kind bis zur Klärung in Deutschland zu belassen. Das betroffene Elternteil sei deshalb kurzzeitig zu einer Bekannten gezogen und habe angekündigt zurückzukehren, sobald die Möbel in Ungarn seien; das Kind sei dem Betroffenen nachgereist, in Ungarn angemeldet worden und habe einen Schulplatz erhalten, worüber das Gericht informiert worden sei. An einem Freitag um 18:00 Uhr sei die ungarische Polizei mit einem internationalen Haftbefehl erschienen und habe das Kind weggenommen; es habe fünf Tage in einem ungarischen Heim verbracht, ohne dass Telefonkontakt möglich gewesen sei, und sei dann per Flugzeug nach Deutschland in ein Heim gebracht worden. Das Jugendamt spreche von Kindeswohlgefährdung, obwohl es einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermerk unterzeichnet habe, dass das betroffene Elternteil mit dem Kind nach Ungarn ziehe. Das betroffene Elternteil habe sämtliche Strafanzeigen gestellt; alle seien eingestellt worden, das Gericht folge einem vom Betroffenen als "Lügengutachten" bezeichneten Gutachten, und der Beistand des Kindes habe erklärt, das Kind werde ohnehin zum anderen Elternteil gehen; das andere Elternteil arbeite als Reisebusfahrer im Fernverkehr. Das betroffene Elternteil bezeichnete das Vorgehen als ein reines Machtspiel.
Kinder brauchen beide Elternteile
Kinderstimmen und Langzeitstudien belegen dasselbe: Kinder wollen beide Elternteile – und leiden messbar, wenn ihnen das verwehrt wird.
„Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich brauche den anderen Elternteil genauso.“
– Dr. Karin Jäckel „20 Bitten von Kindern an ihre getrennten Eltern“ –Quelle
„Umgangsrechtliche Entscheidungen gegen den Willen von Kindern haben starke negative Auswirkungen auf deren Gesundheit und Lebensqualität.“
– PETRA-Studie (2023), 499 Familien, BMFSFJ –Quelle
„Kinder, die qualitativ guten Kontakt zu beiden Elternteilen haben, zeigen die höchste Zufriedenheit – unabhängig vom Betreuungsmodell.“
– DJI-Langzeitstudie, Prof. Sabine Walper –Quelle
Warum diese Datenbank?
Solange Fälle als „Einzelfälle“ abgetan werden, ändert sich nichts. Erst eine systematische Dokumentation macht Muster sichtbar – für die Wissenschaft, die diese Daten auswerten kann, und für die Politik, die daraus Handlungsbedarf ableiten muss.
Unser Ziel ist ein Familienrecht, das einen friedlichen und gesunden Umgang zwischen Eltern und Kindern fördert – statt ihn zu zerstören. Die Folgen von Sorgerechtsstreitigkeiten verfolgen Kinder ihr Leben lang. In den meisten Fällen wären sie vermeidbar.
„Eine Reform des Familienrechts, die beide Elternteile gleichermaßen in die Pflicht nimmt, wäre nicht nur menschlich, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll.“
Ihr Fall zählt
Jeder dokumentierte Fall stärkt die Datenbank und macht systematische Muster sichtbarer. Ob anonym oder mit Klarnamen – Ihre Erfahrung liefert Wissenschaft und Politik die Grundlage, um das Familienrecht zum Wohl der Kinder zu verändern.