| 2026 |
Politische Debatte verstärkt sich |
Anhörungen in Landesparlamenten (Berlin, NRW, Niedersachsen). Forderung nach §163 FamFG-Reform: Sachverständige sollen wissenschaftlich nicht anerkannte Begriffe nicht mehr verwenden dürfen. Die Bundesregierung erhebt weiterhin keine Statistiken zur Verwendung von Bindungsintoleranz in familiengerichtlichen Gutachten. |
familienrecht-in-deutschland.de |
| 2025 |
Fachzeitschrift ZKJ veröffentlicht Editorial zur Hammer-Studie |
Prof. Dr. Stefan Heilmann (Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, zkj 1/2025) bewertet die Studienergebnisse als alarmierend. Gleichstellungsbeauftragte bestätigen die Befunde auf bundesweiter Fachtagung in Hannover (November 2024). |
Frauenhauskoordinierung – Rezension |
| 2024 |
Hammer-Studie II: „Macht und Kontrolle" veröffentlicht |
154 Medienfälle analysiert (2008–2024). In 147 von 154 Fällen (95,5%) wurden Begriffe wie „Bindungsintoleranz", „Entfremdung" oder „Mutter-Kind-Symbiose" zur Begründung schwerwiegender Maßnahmen herangezogen. 19 Tötungsfälle dokumentiert. ARD-Investigativrecherche (Juni 2024) deckt Begriffswechsel auf. |
Hammer-Studie 2024 (PDF) |
| 2023 |
Bundesregierung bestätigt: Keine Statistiken vorhanden |
Antwort auf Kleine Anfrage (BT-Drucksache 20/4836): Die Bundesregierung hat keine statistischen Erkenntnisse zur Verwendung von „Bindungsintoleranz" in Familiengerichten. Die amtliche Statistik erfasst nicht, mit welchen Begründungen Gerichte entscheiden. UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem warnt vor PAS-Missbrauch in Sorgerechtsverfahren. |
BT-Drucksache 20/4836 (PDF) |
| 2022 |
Hammer-Studie I: Bestandsaufnahme Familienrecht |
Dr. Wolfgang Hammer analysiert 692 Inobhutnahme-Fälle an 135 Jugendämtern. Erstmals wissenschaftliche Dokumentation systemischer Muster: „Kartellbildung" aus Richtern, Verfahrensbeistränden und Gutachtern. Beginn der breiten öffentlichen Debatte. |
familienrecht-in-deutschland.de |
| 2022 |
GREVIO-Bericht: Mangelhafte Istanbul-Konvention-Umsetzung |
Die Expertenkommission zur Istanbul-Konvention veröffentlicht im Oktober 2022 ihren Evaluierungsbericht und stellt eklatante Mängel im deutschen Umgangs- und Sorgerecht fest. Kritik: Gewaltschutz wird durch Umgangsregelungen systematisch untergraben. Modellprojekt Zoom e.V. zur Umsetzung von Art. 31 Istanbul-Konvention läuft an. |
GREVIO-Evaluierungsbericht 2022 (PDF, BMBFSFJ) |
| 2020 |
Corona verschärft Umgangskonflikte |
Familiengerichte verzeichnen Anstieg bei Umgangsstreitigkeiten. Kontaktbeschränkungen werden als Vorwand für Umgangsboykott genutzt. BGH bestätigt: Pandemie ändert nichts an Umgangspflicht. „Bindungsintoleranz"-Vorwürfe nehmen zu. |
Destatis, Familiengerichte 2022 |
| 2019 |
Familiengerichtstag: Mindeststandards für Gutachten |
Erstmals Mindestanforderungen für familienpsychologische Gutachten definiert (§163 Abs. 1 FamFG). Sachverständige müssen psychologisch, psychiatrisch oder pädagogisch qualifiziert sein. Gutachten müssen wissenschaftlich fundiert und nachprüfbar sein – PAS/Bindungsintoleranz erfüllt diese Kriterien nicht. |
§163 FamFG (gesetze-im-internet.de) |
| 2018 |
OLG Köln: Sorgerecht entzogen wegen „mangelnder Bindungstoleranz" |
Leitentscheidung: OLG Köln (Az. 10 UF 19/18) entzieht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen festgestellter „mangelnder Bindungstoleranz". Der Begriff wird als Standardkriterium in Gutachten etabliert. Medienberichte sprechen von +50% Sorgerechtsentzügen seit 2009. |
Haufe Rechtsprechung |
| 2017 |
Kritische Forschung beginnt |
Familienpsychologische Sachverständige kritisieren: Für Bindungsintoleranz existieren „keine überprüfbaren diagnostischen Kriterien". Der Begriff wird in keinem medizinischen Klassifikationssystem (ICD, DSM) geführt. Dennoch verwenden Familiengerichte ihn als entscheidungsrelevantes Kriterium. Diese Kritik wird sowohl von Väterverbänden (VAfK) als auch von Mütter- und Frauenorganisationen (VAMV, Frauenhauskoordinierung) geteilt – wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven. |
FernUni Hagen – Gutachtenqualität (NRW-Studie) |
| 2015 |
EGMR verurteilt Deutschland wegen Umgangsrecht |
Kuppinger v. Deutschland: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen mangelnder Durchsetzung des Umgangsrechts. Verstoß gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Familienleben). Deutsche Familiengerichte hätten „nicht die erforderlichen Maßnahmen" ergriffen. |
EGMR, Kuppinger v. DE |
| 2013 |
Reform §1626a BGB – Sorgerecht unverheirateter Elternteile |
Umsetzung des BVerfG-Urteils von 2010. Beide Elternteile können nun gemeinsames Sorgerecht beantragen, auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils. Familiengerichte nutzen „Bindungstoleranz" zunehmend als Entscheidungskriterium: Wer den Kontakt zum anderen Elternteil fördert, wird bevorzugt. |
§1626a BGB (gesetze-im-internet.de) |
| 2010 |
BVerfG: Sorgerecht unverheirateter Elternteile verfassungswidrig |
Bundesverfassungsgericht (1 BvR 420/09): Die automatische Alleinsorge eines Elternteils bei unverheirateten Eltern verstößt gegen das Grundgesetz. Beginn der juristischen Aufarbeitung. Der Begriff „Bindungsintoleranz" wird in Gutachten seit ca. 2005 vermehrt verwendet, geht aber auf Richard Gardners PAS-Konzept der 1980er Jahre zurück. |
BVerfG 1 BvR 420/09 (dejure.org) |