Entfremdung begleitet vom Jugendamt
Studie: Dieser Fall ist geschlechtsneutral geschrieben. Lies die Zusammenfassung, am Ende kannst du tippen, ob Mutter oder Vater betroffen ist. Zum Tipp
Ein betroffenes Elternteil (4 Kinder) schildert einen familienrechtlichen Konflikt. Im Zuge der Trennung 2022 wurde das andere Elternteil mit der Polizei aus dem eigenen Haus entfernt und das andere Elternteil beantragte das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für die vier Kinder (17, 13, 9, 7). Die Verfahrensbevollmächtigte der Kinder (Psychologin) stellte in einem Gutachten fest, das andere Elternteil wirke entfremdend; das Amtsgericht folgte diesen Feststellungen nach der Kindervernehmung und ordnete eine Umgangsvereinbarung im 14-Tage-Modus an, wobei die älteren Töchter beim anderen Elternteil und die jüngeren Söhne beim betroffenen Elternteil verblieben. Trotz Einhaltung des Umgangsverhaltens durch das betroffene Elternteil habe das andere Elternteil die Kinder weiter gegen das betroffene Elternteil indoktriniert; ein Antrag auf Ausweitung des Umgangsrechts beim Oberlandesgericht führte zu einer als unpraktikabel empfundenen Vergleichslösung, der das betroffene Elternteil zustimmte. Eingeschaltete Maßnahmen des Jugendamts und des freien Trägers Juvernus endeten 2022 mit einem Clearing; 2024 verweigerte die mittlere Tochter den Umgang, und das andere Elternteil meldete beim Jugendamt Oranienburg eine angebliche Kindeswohlgefährdung wegen mangelnder gesundheitlicher Versorgung. Auf Empfehlung von Schulpsycholog*innen nahm das betroffene Elternteil 2024 ein Hilfsangebot des Jugendamts an; der neue Träger „Spinnennetz“ initiierte ein Experiment, wonach der jüngste Sohn zeitweise beim anderen Elternteil leben sollte, das sich zum Dauerzustand entwickelte, beide Söhne erhielten sozialtherapeutische Maßnahmen, und der jüngere Sohn brach anschließend den Umgang ab. Im April 2025 verließ der ältere Sohn nach einem Streit die Wohnung in Richtung des anderen Elternteils; kurz darauf erhielt das betroffene Elternteil eine E‑Mail (Kopie an Jugendamt und Spinnennetz), die offenbar nicht von dem Sohn verfasst worden war, das Jugendamt Oranienburg sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Der freie Träger teilte dem betroffenen Elternteil mit, die Kinder würden einen Kontaktverlust zur Elternteil gleichgültig akzeptieren und diese müsse das hinnehmen; der Umgang ist de facto eingestellt, alle vier Kinder haben den Kontakt abgebrochen.
Studie
Mutter oder Vater?
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