Öffentliche Quelle
1. Januar 2022
· Ingolstadt
AG Ingolstadt 006 F 327/22 - Umgangsausschluss weil Elternteil begleiteten Umgang ablehnt
Das Amtsgericht Ingolstadt schloss den Umgang eines Elternteils mit dem 2017 geborenen Kind für ein Jahr aus, nachdem das betroffene Elternteil jede Form des fachlich begleiteten Umgangs ablehnte. Nach fast zwei Jahren ohne persönlichen Kontakt empfahl der Sachverständige dringend eine behutsame Anbahnung unter fachlicher Begleitung. Der Leitsatz stellt klar: Ein einjähriger Umgangsausschluss ist nicht zwingend ein Ausschluss für längere Zeit i.S.v. § 1684 Abs. 4 BGB.
UmgangsrechtGutachtenJugendamt
Gericht: AG Ingolstadt (006 F 327/22)