Öffentliche Quelle 1. Januar 2024 · Traunstein

AG Traunstein 003 F 571/24 - Wechselmodell gegen Elternwillen bei klarem Kindeswunsch

Das Amtsgericht Traunstein ordnete am 03.09.2025 ein paritätisches Wechselmodell (7/7) für zwei Kinder (9 und 7 Jahre) an, obwohl ein Elternteil dies ablehnte. Entscheidend waren der stabile und eindeutige Kindeswille, die räumliche Nähe (1 km), ein befürwortendes Sachverständigengutachten und die in der Praxis nachgewiesene Kooperationsfähigkeit. Das OLG München bestätigte die sofortige Wirksamkeit.

WechselmodellUmgangsrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: AG Traunstein (003 F 571/24)

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