Öffentliche Quelle 1. Januar 2023 · Burgwedel / Celle

AG Burgwedel / OLG Celle 10 WF 32/23 - Ordnungsgeld bei Umgangsvereitelung trotz Beschwerde

Das Amtsgericht Burgwedel setzte ein Ordnungsgeld von 120 Euro gegen ein Elternteil fest, das die gerichtlich angeordneten begleiteten Umgangstermine nicht wahrnahm. Das OLG Celle bestätigte: Erstinstanzliche Umgangsbeschlüsse sind auch unter laufender Beschwerde sofort vollstreckbar. Einwände gegen die Rechtmäßigkeit des Umgangsbeschlusses sind im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich.

UmgangsrechtVerfahrensrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: AG Burgwedel / OLG Celle (10 WF 32/23)

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