Öffentliche Quelle
1. Januar 2023
· Burgwedel / Celle
AG Burgwedel / OLG Celle 10 WF 32/23 - Ordnungsgeld bei Umgangsvereitelung trotz Beschwerde
Das Amtsgericht Burgwedel setzte ein Ordnungsgeld von 120 Euro gegen ein Elternteil fest, das die gerichtlich angeordneten begleiteten Umgangstermine nicht wahrnahm. Das OLG Celle bestätigte: Erstinstanzliche Umgangsbeschlüsse sind auch unter laufender Beschwerde sofort vollstreckbar. Einwände gegen die Rechtmäßigkeit des Umgangsbeschlusses sind im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich.
UmgangsrechtVerfahrensrechtGrundsatzentscheidung
Gericht: AG Burgwedel / OLG Celle (10 WF 32/23)