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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

parteilich und subjektiver Verlauf des Verfahrens zum Schaden des Kindes

Berlin

Anonym eingereicht
18. August 2026
Umgangsrecht
Verfahrensbeteiligte
Gutachten
Eltern-Kind-Entfremdung
Sorgerecht
Verfahrensrecht
Kindeswohl
Paritätische Betreuung
Kindeswille
Entfremdung
Kindeswohlgefährdung
Kindeswille

parteilich und subjektiver Verlauf des Verfahrens zum Schaden des Kindes

Studie: Dieser Fall ist geschlechtsneutral geschrieben. Lesen Sie die Zusammenfassung, am Ende können Sie tippen, ob Mutter oder Vater betroffen ist. Zum Tipp

Das betroffene Elternteil schildert, dass das andere Elternteil einen Umzug mit dem Kind plante, als das Kind 4 Jahre alt war, und ihm drei Tage zur Zustimmung setzte; nach Ablehnung begann ein anhaltender Rechtsstreit. Verfahrensbeistand, Gutachterin und Gericht werden als parteiisch dargestellt; das 120‑seitige Gutachten habe zentrale Fakten ignoriert und dem betroffenen Elternteil Persönlichkeitsstörungen sowie Erziehungsdefizite zugeschrieben. Die erste Instanz verbot den Umzug, ordnete aber 9 Tage beim anderen Elternteil und 5 Tage beim betroffenen Elternteil an; die Berufung blieb erfolglos und das Kind ist nun mehrheitlich beim anderen Elternteil und zeigt Auffälligkeiten. Das betroffene Elternteil gibt an, dass beide nie in einer Paarbeziehung gelebt hätten und das andere Elternteil den Umzug überraschend aus Berlin aufs Land organisiert habe. Der Verfahrensbeistand habe sich subjektiv und parteiisch verhalten und den Zuschreibungen an das betroffene Elternteil zugestimmt, darunter narzisstische und paranoide Persönlichkeitsstörung, ein permissiver Erziehungsstil und Parentifizierung. Nach Darstellung des betroffenen Elternteils basierte das 120‑seitige Gutachten auf den Aussagen des anderen Elternteils, habe vorgelegte Betreuungsleistungen des Betroffenen Elternteils im ersten bis dritten Lebensjahr nicht berücksichtigt und stattdessen vermerkt, das betroffene Elternteil sei zu dieser Zeit in psychiatrischen Kliniken gewesen. Der Anwalt des Betroffenen Elternteil habe eine sofortige Entscheidung verhindert, sich aber nach dessen Darstellung nicht gegen Verfahrensbeistand und Gutachterin gestellt und bei der gerichtlichen Anhörung nichts vorgetragen; die Berufung wurde mit der Begründung abgelehnt, bei strittigen Eltern sei kein paritätisches Modell vorgesehen. Das betroffene Elternteil berichtet, dass das Kind inzwischen überwiegend beim anderen Elternteil lebt, Auffälligkeiten zeigt und zur Therapie geschickt werde, und bemängelt, dass im Verfahren die Darstellung nach Fakten manipuliert und das Wohl des Kindes nicht beachtet worden seien.

Studie

Mutter oder Vater?

Wer ist hier Ihrer Einschätzung nach der betroffene Elternteil? Ihre Antwort hilft, Stereotype in der Wahrnehmung von Familienverfahren sichtbar zu machen.

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Beteiligte Institutionen & Personen

Stadt
Berlin

Kosten des Rechtsstreits

42.517EUR gesamt
12.500 EUR
Gutachtenkosten
4.000 EUR
Gerichtskosten
26.000 EUR
Anwaltskosten
17 EUR
Sonstige Kosten

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Mai 2024
Beginn
1 Jahr und 7 Monate
Gesamtdauer
Beendet am 15. Dezember 2025

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