Statistik-Diagramme und Datenpunkte auf einem Schreibtisch – Kennzahlen zum deutschen Familienrecht

Alleinerziehende

Erwerbstätigkeit, Care-Arbeit, Unterhalt, SGB II und der Ost-West-Vergleich.

Alleinerziehende in Deutschland

Alleinerziehende Eltern gesamt (in Millionen). Quelle: Mikrozensus (Destatis, Fachserie 1, Reihe 3), Bertelsmann Stiftung Factsheet Alleinerziehende 2024 (Menne/Funcke): 4–5.

JahrGesamtMütterVäterAnteil Mütter
20242.80 Mio.2.26 Mio.0.54 Mio.81%
20232.97 Mio.2.39 Mio.0.58 Mio.80%
20222.90 Mio.2.34 Mio.0.56 Mio.81%

Geschlechterverteilung (2023): 82,3% alleinerziehende Mütter (1,4 Mio.), 17,7% alleinerziehende Väter (301.000). Familienstand der Mütter: 43,6% ledig, 34,7% geschieden, 16,5% verheiratet getrennt lebend, 5,2% verwitwet. Quelle: Mikrozensus 2023 (Destatis), zit. in Bertelsmann Factsheet 2024: 4–5.

Armutsgefährdung: 41% der Alleinerziehenden gelten als armutsgefährdet. Nur 11% erreichen die höchste Einkommenskategorie (≥4.500 €), im Vergleich zu 53% der Ehepaare. 23% der alleinerziehenden Mütter mit einem Kind haben weniger als 1.500 € netto. Quelle: Mikrozensus 2023, Bertelsmann Factsheet 2024: 7–8.

Erwerbstätigkeit Alleinerziehender (2023)

71,4%

AE-Mütter erwerbstätig

(Paarfamilien: 77%)

87,1%

AE-Väter erwerbstätig

(Paarfamilien: 93%)

41,4%

AE-Mütter in Vollzeit

(Paarfam.-Mütter: 33,1%)

86,7%

AE-Väter in Vollzeit

(Paarfam.-Väter: 92%)

Seit 2020 ist die Erwerbstätigkeit alleinerziehender Mütter rückläufig. Mögliche Ursachen: Krise der Kinderbetreuung, Zuzug ukrainischer Geflüchteter. Quelle: Mikrozensus 2023 (Destatis), Bertelsmann Factsheet 2024: 9–12 (Menne/Funcke).

Care-Arbeit und Zeitbudget

Alleinerziehende Mütter

  • Erwerbsarbeit: 19 Stunden/Woche
  • Care-Arbeit: 38 Stunden/Woche
  • 62% fühlen, zu wenig Zeit für Kinder zu haben

Alleinerziehende Väter

  • Erwerbsarbeit: 26,5 Stunden/Woche
  • Care-Arbeit: 22,5 Stunden/Woche
  • 54% fühlen, zu wenig Zeit für Kinder zu haben

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zeitverwendungserhebung 2024c, zit. in Bertelsmann Factsheet 2024: 13–14 (Menne/Funcke).

Betreuungsmodelle nach Trennung

88%

tragen nach Trennung die Hauptverantwortung allein

5–10%

leben tatsächlich im Wechselmodell (50:50 bis 70:30)

78%

trugen schon vor der Trennung die Hauptverantwortung

Betreuungstage pro Monat (Befragung 2022)

BetreuungsumfangMütterVäter
21+ Tage/Monat59%8%
10–20 Tage/Monat26%34%
1–9 Tage/Monat14%54%
Keine Betreuung1%5%

Quellen: 88%/78% – Institut für Demoskopie Allensbach 2020; 5–10% – Walper et al. 2020/2022; Betreuungstage – Nicodemus et al. 2023: 37.

Unterhaltslücke bei Alleinerziehenden

48%

erhalten Unterhalt regelmäßig und vollständig

35%

erhalten gar keinen Unterhalt

17%

erhalten unregelmäßig/unvollständig

Gründe für ausbleibenden Unterhalt (Mehrfachnennung möglich): 51% Zahlungsverweigerung, 44% Zahlungsunfähigkeit, 35% verzichten auf Geltendmachung um das Verhältnis nicht zu belasten. Nur ein knappes Viertel der Kinder erhält Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts oder darüber.

Quellen: Institut für Demoskopie Allensbach 2020: 10–12, Hartmann 2014: 14, Hubert/Neuberger/Sommer 2020: 31–33. Zusammengestellt in: Bertelsmann Stiftung Factsheet 2024 (Menne/Funcke).

SGB II und finanzielle Absicherung

37,2%

aller AE beziehen SGB II

49,7%

AE mit 2+ Kindern im SGB II

910.000

Kinder in AE-Familien mit Bürgergeld

109.187

AE mit Kinderzuschlag (Mai 2024)

Ost-West-Gefälle: SGB II-Quote in westdeutschen Ländern: 38,8%, in ostdeutschen Ländern: 33,4%. AE-Mütter beziehen dreimal häufiger SGB II-Leistungen als AE-Väter.

Einkommensquelle (2023): 62% der AE-Mütter vs. 82% der AE-Väter leben hauptsächlich von eigener Erwerbstätigkeit. 24,4% der AE-Mütter leben von Bürgergeld (AE-Väter: 9,6%).

Quelle: Bertelsmann Stiftung, Factsheet Alleinerziehende 2024 (Menne/Funcke). Daten: Mikrozensus 2023, Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2024, Familienkasse 2024.

Verhältnis zum anderen Elternteil

Beziehungsqualität (2022)

  • Sehr gut/gut: 34%
  • In Ordnung: 30%
  • Weniger gut/gar nicht gut: 16%
  • Kein Kontakt mehr: 20%

Konflikte und Belastungen

  • 50% sagen: Konflikte nicht mehr lösbar
  • 30% streiten viel über Erziehung/Betreuung
  • 30% möchten weniger Kontakt des Ex mit dem Kind
  • Väter bewerten Kooperation positiver (68%) als Mütter (52%)

Quelle: Nicodemus et al. 2023: 39–41 (repräsentative Befragung getrennt lebender Eltern), zusammengestellt in: Bertelsmann Stiftung Factsheet 2024.

Was „alleinerziehend" statistisch bedeutet, und was nicht

Offizielle Mikrozensus-Definition (Destatis)

„Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben."

Kriterium: ausschließlich der gemeinsame Wohnsitz im Haushalt, nicht Sorgerecht, nicht Betreuungszeit, nicht tatsächliche Beteiligung des anderen Elternteils. Quelle: Destatis-Glossar: Alleinerziehende

Destatis räumt die Einschränkung ausdrücklich ein

Auf der Pressekonferenz „Alleinerziehende in Deutschland 2017" (2. August 2018) erklärte Destatis-Präsident Dr. Georg Thiel wörtlich:

„Als Alleinerziehende bezeichnen wir im Rahmen dieser Pressekonferenz Mütter und Väter, die aktuell ohne Partnerinnen oder Partner im Haushalt zusammenleben. Das schließt nicht aus, dass sich ein weiterer Elternteil außerhalb des Haushalts aktiv an der Erziehung beteiligen kann. Darüber kann jedoch auf Grundlage des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa, keine Aussage getroffen werden."

Quelle: Destatis: Statement Pressekonferenz 2018 (PDF), Dr. Georg Thiel, S. 1

Bundesregierung: Keine Unterscheidung zu „Getrennterziehenden" möglich

Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/1859) antwortete die Bundesregierung am 24. Mai 2018:

„Im Rahmen des Mikrozensus ist keine Differenzierung zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden möglich. […] Aufgrund der Definition von Alleinerziehenden im Mikrozensus würden die Befragten nicht zu einer Partnerschaft mit einer Person außerhalb ihres Haushaltes befragt. Daher werde nicht erfasst, ob und inwieweit sich ein Partner oder früherer Partner außerhalb des Haushaltes an der Kindererziehung beteiligt."

Quelle: Bundestag hib 376/2018, 06.06.2018 · BT-Drs. 19/2322 (PDF)

Begriff als „irreführend" qualifiziert, Bundestag 2018

Die FDP-Fraktion begründete ihre Anfrage in BT-Drs. 19/1859 mit der Feststellung:

„Zudem ist der Begriff ‚alleinerziehend' nach Ansicht der Fragesteller irreführend. Als alleinerziehend dürften eigentlich nur diejenigen Eltern bezeichnet werden, die ledig oder verwitwet sind, das alleinige Sorgerecht haben oder bei denen sich der andere Elternteil z. B. krankheitsbedingt nicht kümmern kann oder möchte."

Quelle: BT-Drs. 19/2322, S. 1–2 – Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (PDF)

BMFSFJ anerkennt: „Allein- oder Getrennterziehen" sind verschiedene Realitäten

Der Monitor Familienforschung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ausgabe 43) behandelt ausdrücklich die Unterscheidung:

„Es zeigen sich vielmehr vielfältige Konstellationen, in denen Mütter und Väter ihre Kinder heute auch nach einer Trennung betreuen: von Alleinerziehung über geteilte Betreuung bis hin zum paritätischen Wechselmodell mit annähernd gleichen Betreuungsanteilen."

Quelle: BMFSFJ Monitor Familienforschung Ausgabe 43: Allein- oder Getrennterziehen (PDF)

Tatsächliche Betreuungsrealität (Bertelsmann Factsheet 2024)

Das Bertelsmann Factsheet 2024 (Menne/Funcke) dokumentiert die Lücke zwischen statistischer Kategorie und gelebter Realität:

88 %

gaben an, nach der Trennung die Hauptverantwortung allein zu tragen (Allensbach 2020)

5–10 %

leben tatsächlich im paritätischen Wechselmodell (Walper et al. 2020/2022)

k. A.

Mikrozensus kann zur Betreuungsaufteilung keine Aussage treffen

Quelle: Bertelsmann Stiftung: Factsheet Alleinerziehende in Deutschland 2024 (PDF), Menne/Funcke, S. 2

Zusammenfassung: Was die Kategorie erfasst, und was nicht

✓ Wird erfasst✗ Wird nicht erfasst
Hauptwohnsitz des Kindes im HaushaltTatsächliche Betreuungszeit beim anderen Elternteil
Kein Ehe-/Lebenspartner im HaushaltPartnerschaft des anderen Elternteils außerhalb des Haushalts
Formaler HaushaltstypOb gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird
Vergleichbarkeit mit internationalen StatistikenWechselmodell / Doppelresidenz (Kind zwei Wohnsitze)
Aktive Erziehungsbeteiligung des anderen Elternteils

Methodisch ist die Kategorie ein Haushaltskonzept. Sie trifft keine Aussage über die tatsächliche Aufteilung von Care-Arbeit, Erziehungsverantwortung oder Betreuungszeit. Alle darauf aufbauenden Politikempfehlungen (Armutsgefährdung, Transferleistungen, Fördermaßnahmen) beziehen sich auf Haushaltsmerkmal, nicht auf Betreuungsrealität.

Psychische Gesundheit & Belastung

Psychische Erkrankungen betreffen jährlich 27,8% der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland, das sind rund 17,8 Millionen Menschen. Frauen, jüngere Menschen und niedrigere Bildungsgruppen sind überproportional betroffen. Diese Zahlen sind für Alleinerziehende besonders relevant.

27,8%

der Erwachsenen psychisch erkrankt/Jahr

17,8 Mio.

Betroffene in Deutschland

18,9%

nehmen Behandlung in Anspruch

10.300

Suizide in Deutschland (2023)

Depressive Symptome im Zeitverlauf

Anstieg depressiver Symptome

  • Herbst 2019: 10,9% mit auffälligen depressiven Symptomen
  • Herbst 2024: 16,5%, ein Anstieg um über 50%
  • Angstsymptome 2024: 13,8% (Anstieg um 5% seit 2021)
  • Nur noch 36,5% bewerten psychische Gesundheit als sehr gut/ausgezeichnet (2021: 41,7%)

Quelle: RKI, Mental Health Surveillance 2024 [4], zit. in: DGPPN Basisdaten 2025.

Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen

  • Frauen zeigen schlechtere Werte als Männer
  • Jüngere Menschen stärker betroffen als Ältere
  • Niedrigere Bildungsgruppen häufiger betroffen
  • Alleinerziehende vereinen oft alle drei Risikofaktoren

Quelle: RKI MHS 2024 [4, 12], zit. in: DGPPN Basisdaten 2025.

Wirtschaftliche Folgen psychischer Erkrankungen

16%

aller AU-Tage durch psychische Erkrankungen (2023)

48 Tage

Ø Krankschreibungsdauer bei psych. Erkrankung

42%

aller Frühverrentungen durch psych. Erkrankungen (2023)

56,4 Mrd. €

direkte Krankheitskosten (2020)

Kostenlast: 56,4 Mrd. € direkte Kosten (2020, Anstieg von 42,7 Mrd. € in 2015), das sind 13% der gesamten Krankheitskosten. Hinzu kommen 35,4 Mrd. € indirekte Kosten durch Produktivitätsverlust (2023), entsprechend 0,8% des BIP.

Quelle: GBE-Bund 2023 [39], BAuA 2024 [34], zit. in: DGPPN Basisdaten 2025.

Lebenserwartung: Menschen mit psychischen Erkrankungen haben eine um 10 Jahre verringerte Lebenserwartung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung. 50–90% der Suizide lassen sich auf psychische Erkrankungen zurückführen.

Quelle: Walker et al. 2015 [7], Schneider et al. 2019 [8], Cavanagh et al. 2003 [11], zit. in: DGPPN Basisdaten 2025.

Gesamtquelle: DGPPN e.V. (2025) Basisdaten Psychische Erkrankungen, Stand Februar 2025. Primärdaten: DEGS1-MH (Jacobi et al. 2014/2016), RKI Mental Health Surveillance 2024, Destatis 2024, Deutsche Rentenversicherung 2023, BAuA 2024.

Ost vs. West Vergleich

Strukturelle Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei Verdienst, Kinderbetreuung und Alleinerziehenden-Quoten.

Verdienst & Erwerbstätigkeit

KennzahlOstdeutschlandWestdeutschlandQuelle
Gender Pay Gap5%17%Destatis 02/2025
Teilzeitquote Frauen~35%~49%Destatis 05/2025
Minijob-Anteil9,9%17,1%Böckler-Stiftung
Bruttoverdienst3.973 €4.810 €Destatis 02/2025

Kinderbetreuung & Familienstruktur

KennzahlOstdeutschlandWestdeutschlandQuelle
U3-Quote55,2%33,9%Destatis 09/2024
Ganztagsbetreuung52,1%29,4%Destatis
Nichteheliche Geburten53%29%Destatis

SGB II-Quote Alleinerziehende

KennzahlOstdeutschlandWestdeutschlandQuelle
AE-Quote 202433,4%38,8%Bertelsmann 2024
AE-Quote 201150%37%Bertelsmann

Der Ost-West-Vergleich widerlegt das Narrativ

Die strukturellen Bedingungen, nicht individuelles Verhalten, bestimmen, ob Alleinerziehende in finanzielle Abhängigkeit geraten. Im Osten sind Kinderbetreuung, Vollzeitarbeit von Müttern und egalitäre Rollenbilder seit Jahrzehnten selbstverständlich.

Die Umkehrung der SGB II-Quoten zwischen 2011 und 2024 (Ost: von 50% auf 33,4%, West: von 37% auf 38,8%) zeigt, dass bessere Infrastruktur und weniger Teilzeitfallen Armut wirksamer verhindern als jede Transferleistung.

Das Wechselmodell als politische Forderung erhält durch den Ost-West-Vergleich eine zusätzliche Dimension: Dort, wo beide Elternteile erwerbstätig sind und Betreuungsinfrastruktur vorhanden ist, gelingt geteilte Verantwortung leichter, und Armut wird strukturell verhindert.

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