Nutzerfall · Moers 47445

Inobhutname/besuchsrecht

Das betroffene Elternteil berichtet, dass das Kind vor vier Monaten in Inobhutnahme genommen wurde; es lebte zuvor beim anderen Elternteil. Das Jugendamt brachte das Kind in eine Schutzgruppe und seit zwei Monaten besteht eingeschränkter Elternkontakt: abwechselnd eine Woche ein zehnminütiges Telefonat und eine Woche ein begleiteter Umgang von einer Stunde. Das betroffene Elternteil berichtet, dass das Kind sich zunehmend entfremdet.

Eltern-Kind-EntfremdungKindeswohlGutachtenJugendamtUmgangsrecht

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