Nutzerfall
· Moers 47445
Inobhutname/besuchsrecht
Das betroffene Elternteil berichtet, dass das Kind vor vier Monaten in Inobhutnahme genommen wurde; es lebte zuvor beim anderen Elternteil. Das Jugendamt brachte das Kind in eine Schutzgruppe und seit zwei Monaten besteht eingeschränkter Elternkontakt: abwechselnd eine Woche ein zehnminütiges Telefonat und eine Woche ein begleiteter Umgang von einer Stunde. Das betroffene Elternteil berichtet, dass das Kind sich zunehmend entfremdet.
Eltern-Kind-EntfremdungKindeswohlGutachtenJugendamtUmgangsrecht