Betroffenes Elternteil behält Kinder nach Umgang
Kinder kommen nach Umgang nicht zurück. Kontakt wird immer weniger und Kind ist fast entfremdet; diesen Februar fand ein erneuter Gerichtstermin wegen des kleinen Sohnes statt, bei dem das andere Elternteil geteiltes Sorgerecht beantragt hatte. Beim älteren Sohn besteht bereits geteiltes Sorgerecht, beim jüngeren hat das betroffene Elternteil alleiniges Sorgerecht. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts stimmte dem anderen Elternteil offenbar zu, die Kinder bei sich zu behalten. Anwältin, Verfahrensbeiständin und Gericht waren beteiligt, und eine Richterin befragte den zehnjährigen Jungen, wo er wohnen wolle; Jugendamt und Verfahrensbeiständin sprachen sich laut Bericht für das betroffene Elternteil als Hauptwohnsitz aus. Trotzdem durfte der ältere Sohn offenbar beim anderen Elternteil wohnen, während dem betroffenen Elternteil großzügige Umgangsrechte gewährt wurden; der kleine Sohn wohnt beim betroffenen Elternteil. Das andere Elternteil veranlasste ohne Unterschrift des betroffenen Elternteils Schul- und Wohnortwechsel; niemand fühlte sich zuständig, der Kontakt nahm weiter ab und eine fast vollständige Entfremdung wird geschildert. Richterin und eine neue Jugendamtsmitarbeiterin lehnten zuletzt gemeinsame Sorge wegen der als hochstrittig beschriebenen Verhältnisse ab; die Kinder stehen seit etwa 5,5 Jahren dazwischen und das betroffene Elternteil zog sich zeitweise über Monate aus dem Leben zurück.