Misshandlung des Kindes, Jugendamt untätig, Elternteil klagt
Das betroffene Elternteil berichtet, dass das andere Elternteil im Juni 2025 das fünfjährige Kind ins Gesicht geschlagen habe und dass es das Jugendamt telefonisch und per Mail informiert habe; das Jugendamt habe jedoch fünf Monate nicht reagiert und der Konflikt habe sich zu Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten zugespitzt. Beteiligte Institutionen seien Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand, die Richterin und die Staatsanwaltschaft; vor Gericht habe das Jugendamt widersprüchlich ausgesagt und Verfahrensbeistand wie Richterin hätten die Tat unbeachtet gelassen. Trotz Anzeige habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren als geringfügig mit einer Zahlung von 100 Euro eingestellt, und das Gericht habe dem anderen Elternteil ab Dezember unbegleitete Umgänge gewährt; das andere Elternteil habe zugleich eine Täter‑Opfer‑Umkehr behauptet. Das betroffene Elternteil sei zu einer Vereinbarung ohne Rechtsmittel überredet worden, die es nicht erfüllen könne und nicht erfüllen werde.
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