Rache eines Elternteils und Ohnmacht des Systems
Das betroffene Elternteil kämpft seit 2021 um den Kontakt zu seinen Kindern, nachdem 2024 das alleinige Sorgerecht an das andere Elternteil vergeben wurde. Das Familiengericht stellte fest, dass die Kinder durch Manipulation des anderen Elternteils in ihrer Wahrnehmung stark beeinflusst werden, was zu erheblichen psychischen Belastungen führt. Im Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg von November 2024 wurde unmissverständlich festgestellt, dass der von den Kindern geäußerte Wille nicht autonom entstanden, sondern durch das andere Elternteil massiv manipuliert ist. Die Richterin betonte, dass das andere Elternteil aufgrund mangelnder Bindungstoleranz den größeren Anteil am Loyalitätskonflikt trägt. Die Verfahrensbeiständin bestätigte, dass das andere Elternteil den Kindern eine „Maske übergestülpt“ habe. Die psychologischen Gutachten dokumentierten tiefgreifende psychische Belastungen der Kinder, darunter die hochgradig alarmierende Verdachtsdiagnose einer induzierten wahnhaften Störung (F24) für eines der Kinder. Trotz dieser Erkenntnisse gab das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2025 das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht an das andere Elternteil zurück, verbunden mit der Auflage, dass Jugendamt und Schule die Therapiefortschritte überwachen. Diese Auflage scheiterte jedoch, da das andere Elternteil alle psychologischen Behandlungen abbrach. Zudem kam es zu existenzvernichtenden Falschanzeigen gegen das betroffene Elternteil, die zu einem Jobverlust führten.
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