6 1/2 Jahre EKE Elternkindentfremdung
Das betroffene Elternteil berichtet von 6½ Jahren Eltern-Kind-Entfremdung: 2019 stellte das andere Elternteil für die älteren Kinder die Übertragung der elterlichen Sorge, die Kinder wurden aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und das jüngste Kind (bei Beginn 7 Jahre) blieb beim betroffenen Elternteil. Jugendamt, Familiengerichte, Gutachter sowie Umgangs- und Verfahrenspfleger und Familienhilfe waren beteiligt. 2019–2020 blockierte das andere Elternteil Hilfen des Jugendamts und trennte die Familie, woraufhin das betroffene Elternteil unter massivem Druck einem Vergleich zustimmte, der die elterliche Sorge für die älteren Kinder übertrug; für das jüngste Kind wurden Besuchsregelungen (jedes 2. Wochenende, Hälfte der Ferien) getroffen. Beim ersten Besuch kam es zu einer starken Anstachelung des älteren Kindes, seither verweigern die älteren Kinder den Umgang, das jüngste Kind durfte nur noch im Haushalt des anderen Elternteils Besuch haben. Im Sommer 2020 beantragte das betroffene Elternteil die Übertragung der Gesundheitsfürsorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts; es folgten ein sechsmonatiges Umgangsverbot, die Bestellung eines Umgangspflegers für das jüngste Kind und später ein Gutachten, das das andere Elternteil als Gatekeeper und bindungsintolerant bewertete. Gerichtliche Entscheidungen im Juli 2021 und der Einsatz von Umgangs- und Verfahrenspflegern führten weiter zu Blockaden; 2022 kam es zu einem Gewaltvorfall beim anderen Elternteil und einer Umgangspause. Ab 2023 reduzierten sich die Umgänge auf wenige Ferientage, es wurde Familienhilfe eingesetzt, und 2026 zeigte das inzwischen 13‑jährige Kind starke Entfremdungserscheinungen. Das betroffene Elternteil stellte nach Angaben der Akten einen Antrag nach 1666 BGB zum Schutz des Kindes; das Gericht ordnete Umgang beim anderen Elternteil ohne Begleitung an, es folgten Beschwerden beiderseits, ein Ferienumgang und im Juli 2026 die Inobhutnahme des 13‑Jährigen auf eigenen Wunsch, anschließend Anträge des anderen Elternteils auf Alleinsorge und des betroffenen Elternteils auf Zurückweisung dieser Anträge bzw. auf Übertragung von Alltagsvollmachten; ein Fortsetzungstermin war für den 31.07.2026 angesetzt, an dem das betroffene Elternteil wegen eines lang geplanten Familienbesuchs bei einem krebskranken Angehörigen nicht teilnehmen konnte.
Eltern-Kind-EntfremdungUmgangsrechtSorgerechtKindeswohlJugendamtVerfahrensrechtGutachtenVerfahrensbeteiligteUmgangsausschlussKindeswille