Nutzerfall · Heilbronn

Kinder äußern seit über einem Jahr Veränderungswünsche, doch wird blockiert

Das betroffene Elternteil schildert vier Kinder (6–11 Jahre); seit der Trennung Anfang 2025 äußern mehrere Kinder seit über einem Jahr wiederholt den Wunsch nach erweiterter Betreuung beim betroffenen Elternteil. Beteiligte Stellen sind Familiengericht, Jugendamt/ASD, Verfahrensbeistand, Schule und Schulsozialarbeit, Kinderarzt, psychologische Beratungsstelle und Rechtsanwälte. Seit Anfang 2026 zeigt ein Kind deutliche emotionale und schulische Auffälligkeiten; die Schule empfahl eine psychologische Abklärung, Termine wurden aber abgesagt oder an die Zustimmung des anderen Elternteils gebunden, sodass über Monate keine verlässliche Diagnostik begann. Die Kommunikation ist nahezu zusammengebrochen, direkter Kontakt während der Betreuungszeit des anderen Elternteils ist eingeschränkt; aktuell wird geprüft, gerichtlich die Entscheidung über notwendige psychologische/medizinische Abklärungen übertragen zu bekommen. Konkret wurde im Mai 2025 für das älteste Kind eine annähernd hälftige Betreuung vereinbart, die drei jüngeren Kinder sind im Zweiwochenrhythmus überwiegend beim anderen Elternteil (jeweils Donnerstag bis Montag) mit hälftiger Ferienaufteilung; ein Gerichtstermin im Februar 2026 bestätigte diese Regelung unter Hinweis auf Ruhe und Kontinuität. Mehrere Kinder äußern stabil den Wunsch, mehr Zeit bzw. ihren Lebensmittelpunkt vermehrt beim anderen Elternteil zu haben; diese fortwährenden Wünsche wurden bislang nicht nachhaltig geprüft oder berücksichtigt. Ein Kinderarzttermin wurde nach Darstellung des betroffenen Elternteils durch das andere Elternteil abgesagt und Vorstellungen ohne deren Zustimmung verweigert; Telefonkontakte während der Betreuungszeit des anderen Elternteils werden nach Aussage des betroffenen Elternteils nicht zuverlässig ermöglicht, und es gab wiederholt fehlende Mitgabe von Krankenversicherungskarten und Kleidung. Das betroffene Elternteil hat wiederholt versucht, Gespräche, Elternberatung, schulische Abklärungen und fachliche Hilfe zu organisieren; derzeit wird erwogen, für das besonders belastete Kind gerichtlich die Entscheidungsbefugnis für psychologische/medizinische Abklärungen übertragen zu bekommen, anschließend auch die Eignung paritätischer Betreuung, eine mögliche Neuregelung des Lebensmittelpunkts des ältesten Kindes und eine verlässliche Kommunikationsregelung zu prüfen.

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