Nutzerfall · In der Nähe von Frankfurt

Sorgerechtsentzug, Bindungsintoleranz, Kind zum anderen Elternteil

Das betroffene Elternteil berichtet, das Kind sei nach einem Silvesterbesuch nicht zurückgekehrt; Anfang Januar habe es ein Schreiben des Gerichts wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung mit der Einschätzung erhalten, sei psychisch krank. Das andere Elternteil habe telefonisch informiert, das Kind nicht zurückzubringen; das betroffene Elternteil habe sich Jahre zuvor wegen psychischer Gewalt von dem anderen Elternteil getrennt, und das andere Elternteil habe wiederholt damit gedroht, das Kind wegzunehmen. Das betroffene Elternteil gibt an, das andere Elternteil sei nachweislich in einer mystischen Vereinigung; im Verfahren seien Mitglieder des Gerichts, die gegnerische Vertretung und der Verfahrensbeistand in engem Verhältnis mit dem anderen Elternteil aufgetreten, und das andere Elternteil habe einem Mitglied des Gerichts ein Geschenk (eine CD) überreicht, weshalb das betroffene Elternteil Befangenheit beklagt. Es lag ein Gutachten vor, das dem betroffenen Elternteil fürsorgliche Eignung und liebevollen Umgang attestierte, und das Jugendamt sprach sich ebenfalls für das betroffene Elternteil aus. Das Kind habe Auffälligkeiten gezeigt, das andere Elternteil habe die Erziehung des betroffenen Elternteils verantwortlich gemacht; trotz Entfremdung habe das Kind eine Rückkehr zum betroffenen Elternteil gewünscht, was ein Mitglied des Gerichts mit der Äußerung „alle Kinder wollen zu einem Elternteil“ als nicht ernst zu nehmen abtat. Nachdem das betroffene Elternteil sich weigerte, das Kind freiwillig beim anderen Elternteil zu lassen, entzog das Gericht dem betroffenen Elternteil das Sorgerecht; in der Urteilsbegründung sei nachträglich der Begriff „Bindungsintoleranz“ verwendet worden, obwohl dieser weder in Verhandlungen noch im Gutachten genannt worden sei. Als das betroffene Elternteil den Fall an das Oberlandesgericht geben wollte, sei das zuständige Mitglied des Gerichts an das OLG versetzt worden. Fünf Jahre später erfuhr das betroffene Elternteil nach eigenen Angaben zufällig von einer neuen Bezugsperson, dass das Kind eine geistige Behinderung habe, die das andere Elternteil verschwiegen habe; rehabilitiert oder entschuldigt worden sei das betroffene Elternteil nie, das betroffene Elternteil bleibe gesellschaftlich stigmatisiert und traumatisiert, habe aber durch direkte psychologische Betreuung überlebt.

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