OLG Saarbrücken 6 UF 163/25 - Umgangspflegschaft muss konkrete Regelungen enthalten
Das OLG Saarbrücken stellte klar: Die gerichtliche Übertragung einer Umgangspflegschaft ist rechtswidrig, wenn sie nur pauschal eine Aufgabe überträgt, ohne Art, Ort und Zeit des Umgangs konkret zu regeln. Eine vollstreckbare Umgangsregelung muss inhaltlich so bestimmt sein, dass der Umgang auch zwangsweise durchgesetzt werden kann.
