Öffentliche Quelle 12. Februar 2026 · Saarbrücken

OLG Saarbrücken 6 UF 163/25 - Umgangspflegschaft muss konkrete Regelungen enthalten

Das OLG Saarbrücken stellte klar: Die gerichtliche Übertragung einer Umgangspflegschaft ist rechtswidrig, wenn sie nur pauschal eine Aufgabe überträgt, ohne Art, Ort und Zeit des Umgangs konkret zu regeln. Eine vollstreckbare Umgangsregelung muss inhaltlich so bestimmt sein, dass der Umgang auch zwangsweise durchgesetzt werden kann.

UmgangsrechtVerfahrensbeteiligteVerfahrensrecht

Gericht: AG Saarbrücken, OLG Saarbrücken, OLG Saarbrücken (6 UF 163/25)

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