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Wenn Lügen, Verleumdungen, Falschbeschuldigungen und Manipulation belohnt werden

Nach der Trennung im Jahr 2012 konnte das betroffene Elternteil sein gemeinsames Kind nur sporadisch sehen, da das andere Elternteil Termine häufig absagte und Kontrolle über den Kontakt ausübte. Trotz mehrfacher Versuche, das Jugendamt um Unterstützung zu bitten, blieb dies erfolglos, da Hilfsangebote vom anderen Elternteil abgelehnt wurden.

Im Oktober 2013 stellte das betroffene Elternteil einen Antrag auf Umgangsregelung beim Amtsgericht Düsseldorf, woraufhin es zu Verleumdungen und falschen Beschuldigungen kam, die schließlich in einer gerichtlichen Umgangsaussetzung mündeten. In der Folge wurde ein familiengerichtliches Gutachten beauftragt, das Defizite des anderen Elternteils feststellte, jedoch dennoch eine Umgangsaussetzung empfahl. Diese Entscheidung wurde im Mai 2015 amtlich besiegelt, nachdem bereits 13 Monate kaum Kontakt stattgefunden hatte. Nach Ablauf der Umgangsaussetzung stellte das betroffene Elternteil keinen weiteren Antrag auf Umgangsregelung, da eine Therapeutin des Kindes bestätigte, dass es in einem Loyalitätskonflikt stehe und ein massives Verantwortungsgefühl für das andere Elternteil habe.

Sechs Jahre später gab das betroffene Elternteil das Sorgerecht freiwillig ab, um das Kind nicht weiter in die elterlichen Differenzen zu ziehen.

Heute lebt das betroffene Elternteil wieder in einer glücklichen Beziehung mit Kind, Hund und Katze, vermisst jedoch das große Kind täglich und fragt sich, wie es ihm wohl geht, angesichts der traumatischen Erlebnisse, die es durchleben musste.

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