Öffentliche Quelle
15. Januar 2026
· Hamm
OLG Hamm 12 UF 165/24 - Trennungsunterhalt: Konkreter Bedarf bei Familieneinkommen über 11.200 Euro
Das OLG Hamm konkretisierte die Berechnung von Trennungsunterhalt: Bis zu einem monatlichen Familieneinkommen von 11.200 Euro gilt die gesetzliche Verbrauchsvermutung, die eine Quotenberechnung erlaubt. Bei höheren Einkommensverhältnissen ist konkret darzulegen, welcher Bedarf auf Grundlage der ehelichen Lebensverhältnisse besteht – nach oben begrenzt durch den Quotalbetrag. Bedarfspositionen, die nach der Trennung entfallen, können nicht weiter geltend gemacht werden.
UnterhaltVerfahrensrechtGrundsatzentscheidung
Gericht: AG Dortmund, OLG Hamm, OLG Hamm (12 UF 165/24)