Zum Inhalt
Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 276/25 - Kein Beschwerderecht bei vollständigem Obsiegen: Abänderungsantrag vorrangig

Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, OLG Frankfurt am Main, OLG Frankfurt am Main (6 UF 276/25)

Öffentliche Quelle
27. Mai 2026
Unterhalt
Verfahrensrecht
Grundsatzentscheidung
Geld
Gleichberechtigung

OLG Frankfurt 6 UF 276/25 - Kein Beschwerderecht bei vollständigem Obsiegen: Abänderungsantrag vorrangig

Das OLG Frankfurt stellte klar: Wer in erster Instanz vollständig obsiegt hat, kann keine Beschwerde einlegen, um in der nächsten Instanz mehr zu verlangen. Die formelle Beschwer fehlt, wenn der Beschluss dem Antrag vollständig entspricht. Für höheren Kindesunterhalt aufgrund nachträglicher Verhältnisänderungen ist ausschließlich der Abänderungsantrag nach § 238 FamFG der richtige Weg.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gerichte
AG Frankfurt am Main, OLG Frankfurt am Main, OLG Frankfurt am Main (6 UF 276/25)
Stadt
Frankfurt am Main

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Januar 2025
Beginn
1 Jahr
Gesamtdauer
Beendet am 13. Januar 2026

Ähnliche dokumentierte Fälle

OLG Hamm 12 UF 165/24 - Trennungsunterhalt: Konkreter Bedarf bei Familieneinkommen über 11.200 Euro

Das OLG Hamm konkretisierte die Berechnung von Trennungsunterhalt: Bis zu einem monatlichen Familieneinkommen von 11.200…

Übereinstimmung: Gleichberechtigung (Beweggrund), Unterhalt

Gerichtsentscheidung
Unterhalt
Verfahrensrecht
Fall lesen

OLG Celle 17 UF 52/25 - Anteiliges Kindergeld beim Wechselmodell muss aufgeteilt werden

Das OLG Celle entschied: Beim paritätischen Wechselmodell hat der Elternteil, der das Kindergeld nicht erhält, einen fam…

Übereinstimmung: Geld (Beweggrund), Gleichberechtigung (Beweggrund)

Gerichtsentscheidung
Paritätische Betreuung
Unterhalt
Fall lesen

Die Ein-Stunden-Falle: Wie eine kleine Gefälligkeit über 100.000 Euro Unterhalt auslöst

Ein Elternteil hat die paritätische Betreuung seines Kindes. Das andere Elternteil bittet, den Freitagsumgang um eine St…

Übereinstimmung: Unterhalt, Geld (Beweggrund)

Erfahrungsbericht
Unterhalt
Fall lesen