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19. August 2025
· Celle
OLG Celle 17 UF 52/25 - Anteiliges Kindergeld beim Wechselmodell muss aufgeteilt werden
Das OLG Celle entschied: Beim paritätischen Wechselmodell hat der Elternteil, der das Kindergeld nicht erhält, einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch auf Auszahlung des hälftigen Kindergeldbetrags nach § 1612b BGB. Dieser Anspruch setzt das tatsächliche Praktizieren eines Wechselmodells voraus. Das Familiengericht ist für diesen Anspruch zuständig.
WechselmodellUnterhaltGrundsatzentscheidung
Gericht: AG Göttingen, OLG Celle, OLG Celle (17 UF 52/25)