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KINDER ZURÜCKFÜHRUNG VOM GEWALTTÄTER

In dem vorliegenden Fall geht es um gravierende Vorwürfe gegen das betroffene Elternteil, das in zwei Ermittlungsverfahren wegen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch beschuldigt wird. Diese Vorwürfe wurden jedoch aus den Akten entfernt, was die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich beeinflusst hat. Die Trennung zwischen den Eltern wurde ohne Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) datiert, was in sämtlichen Beschlüssen als fehlerhaft erachtet wird. Ab dem 26.07.2023 wurde ein haltloses Sorgerecht und eine Regelung zur Kindererziehung während der Sommerferien festgelegt, was als schwerwiegender Missstand angesehen wird.

Die involvierten Institutionen, darunter das Amtsgericht (AG) und das Oberlandesgericht (OLG), haben den Rechtsweg für das andere Elternteil gesperrt, was zu einem Abbruch von vier Mandaten führte. Die Kinder wurden in eine stationäre Kinderpsychiatrie eingewiesen, was als direkte Folge der Gefährdung durch das betroffene Elternteil angesehen wird. Zudem wird die Rolle des Jugendamtes (JA) und des Kinderschutzbundes als problematisch wahrgenommen, da diese Institutionen in der Wahrnehmung des anderen Elternteils den Gewalttäter schützen und eine Täter-Opfer-Umkehr praktizieren. Es bestehen bereits 33 Monate Umgangsausschlüsse sowie ein Annäherungsverbot bis zum 17.06.2025. Ein weiterer Termin zur Umgangsvereitelung ist für den 18.05.2026 geplant, bei dem eine Ordnungshaft in Aussicht steht. Das andere Elternteil hat angekündigt, Strafanträge zu stellen, um gegen diese Missstände vorzugehen.

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