Öffentliche Quelle 20. November 2024 · Karlsruhe

BGH: Rechtsbeugung durch Familienrichter – Corona-Kindeswohlbeschluss

BGH-Entscheidung (2 StR 54/24, FamRZ 2025): Ein Familienrichter, der ohne zuständiges Verfahren und ohne Anhörung der Beteiligten Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen aufhob, macht sich der Rechtsbeugung schuldig.

VerfahrensbeteiligteGrundsatzentscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof (2 StR 54/24)

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