Öffentliche Quelle
20. November 2024
· Karlsruhe
BGH: Rechtsbeugung durch Familienrichter – Corona-Kindeswohlbeschluss
BGH-Entscheidung (2 StR 54/24, FamRZ 2025): Ein Familienrichter, der ohne zuständiges Verfahren und ohne Anhörung der Beteiligten Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen aufhob, macht sich der Rechtsbeugung schuldig.
VerfahrensbeteiligteGrundsatzentscheidung
Gericht: Bundesgerichtshof (2 StR 54/24)