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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH: Kindesunterhalt im Wechselmodell – Beide Eltern vertretungsbefugt (Grundsatzänderung)

Karlsruhe, Bundesgerichtshof (XII ZB 459/23)

Öffentliche Quelle
13. Februar 2026
Unterhalt
Sorgerecht
Grundsatzentscheidung
Frieden

BGH: Kindesunterhalt im Wechselmodell – Beide Eltern vertretungsbefugt (Grundsatzänderung)

BGH-Grundsatzentscheidung (XII ZB 459/23, FamRZ 2024, 1093): Bei nicht miteinander verheirateten Eltern im paritätischen Wechselmodell sind beide Elternteile vertretungsbefugt für Unterhaltsansprüche. Kein Ergänzungspfleger mehr erforderlich.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
Bundesgerichtshof (XII ZB 459/23)
Stadt
Karlsruhe

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