Öffentliche Quelle
21. Februar 2024
· Karlsruhe
BGH: Vollstreckung von Umgangsregelungen – Kein Ordnungsmittel ohne ausdrückliches Handlungsgebot
BGH-Entscheidung (XII ZB 401/23, FamRZ 2024, 1386): Eine gerichtliche Umgangsregelung, die bestimmte Umgangszeiten positiv zuweist, enthält nicht automatisch ein vollstreckbares Verbot, außerhalb dieser Zeiten Kontakt zum Kind aufzunehmen.
UmgangsrechtVerfahrensbeteiligteGrundsatzentscheidung
Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 401/23)