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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH XII ZB 50/25 - Beistandschaft entsteht nur beim örtlich zuständigen Jugendamt

Karlsruhe, Bundesgerichtshof (XII ZB 50/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Jugendamt
Unterhalt
Verfahrensrecht
Grundsatzentscheidung

BGH XII ZB 50/25 - Beistandschaft entsteht nur beim örtlich zuständigen Jugendamt

Nur der Zugang des schriftlichen Antrags beim örtlich zuständigen Jugendamt lässt dessen Beistandschaft nach §§ 1712 ff. BGB und damit die gesetzliche Vertretungsmacht für das Kind entstehen. Dem örtlich unzuständigen Jugendamt fehlt die an die Beistandschaft anknüpfende Postulationsfähigkeit gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 2 FamFG.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
Bundesgerichtshof (XII ZB 50/25)
Stadt
Karlsruhe

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