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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH XII ZB 506/25 - Geheimhaltungsinteresse bei der Beschwer des Auskunftspflichtigen

Karlsruhe, Bundesgerichtshof (XII ZB 506/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Unterhalt
Verfahrensrecht
Grundsatzentscheidung

BGH XII ZB 506/25 - Geheimhaltungsinteresse bei der Beschwer des Auskunftspflichtigen

Für die Bemessung der Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten kann ein Geheimhaltungsinteresse erheblich sein. Der Rechtsmittelführer muss sein besonderes Interesse und den drohenden Nachteil substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen. Für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist auf den Zeitpunkt der Einlegung abzustellen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
Bundesgerichtshof (XII ZB 506/25)
Stadt
Karlsruhe

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