OLG Hamm 4 UF 168/25 - Kindesunterhalt: keine Verweisung auf fiktive Einkünfte des anderen Elternteils
Das unterhaltsberechtigte Kind, das den leistungsfähigen Elternteil in Anspruch nimmt, muss sich zur Deckung seines Lebensbedarfs nicht auf fiktive Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen. Zur Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB: Wer sich selbst nicht rücksichtsvoll verhält, kann nicht erwarten, dass der andere das Rücksichtnahmegebot stets im Blick behält.
