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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH XII ZB 160/26 - Beim falschen Gericht eingelegte Beschwerde muss weitergeleitet werden

Karlsruhe, Bundesgerichtshof (XII ZB 160/26)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Verfahrensrecht
Grundsatzentscheidung

BGH XII ZB 160/26 - Beim falschen Gericht eingelegte Beschwerde muss weitergeleitet werden

Wird in einer Familienstreitsache die Beschwerde anstatt beim zuständigen Amtsgericht beim Beschwerdegericht eingelegt, hat das angerufene Gericht die Beschwerdeschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Amtsgericht weiterzuleiten, wenn die Unzuständigkeit ohne Weiteres erkennbar und das zuständige Gericht bestimmbar ist. Der Senat konkretisiert zugleich, welche Bearbeitungszeiten im ordentlichen Geschäftsgang zugrunde zu legen sind.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
Bundesgerichtshof (XII ZB 160/26)
Stadt
Karlsruhe

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