BGH XII ZB 609/25 - Zwangsbehandlung eines untergebrachten Kindes ohne Genehmigungsvorbehalt
Die Entscheidung der Eltern, ihr in einer Einrichtung untergebrachtes minderjähriges Kind zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken zwangsbehandeln zu lassen, unterliegt nicht dem gesonderten Genehmigungsvorbehalt des § 1631 b Abs. 2 BGB, soweit die ärztlichen Zwangsmaßnahmen nicht den Zweck haben, das Kind in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken. Eine gleichwohl auf dieser Grundlage ausgesprochene isolierte familiengerichtliche Genehmigung ist nicht mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde anfechtbar.
