BGH XII ZB 476/25 - Kindesanhörung bei Abänderung eines Umgangsausschlusses zwingend
Kommt im Abänderungsverfahren nach § 1696 Abs. 2 BGB die Aufrechterhaltung eines für längere Zeit oder auf Dauer angeordneten Umgangsausschlusses in Betracht, darf das Beschwerdegericht wegen § 68 Abs. 5 Nr. 2 FamFG nicht von der nach § 159 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des betroffenen Kindes absehen.
