BGH XII ZB 404/25 - Streit über den Lebensmittelpunkt gehört ins Umgangsverfahren
Betrifft der Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ausschließlich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, besteht kein Anlass für eine Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der Streit über die beiderseitigen Betreuungsanteile ist grundsätzlich im Umgangsverfahren zu klären, auch wenn es dabei um die Bestimmung des Lebensmittelpunktes geht. Ein sorgerechtliches Verfahren bleibt daneben erforderlich, wenn über umgangsrechtliche Fragen hinaus zu entscheiden ist, etwa bei einem Umzug mit wesentlichem Einfluss auf die Lebensumstände des Kindes, bei der Frage einer Fremdunterbringung oder bei einer hochstreitigen Elternbeziehung. Fortschreibung von XII ZB 279/25.
