OLG Frankfurt 2 UF 13/25 - Paritätische Betreuung durch sorgerechtliche Inobhutgabe (Rechtsbeschwerde zugelassen)
Das OLG Frankfurt (2. Senat, Kassel) ordnete erstmals ein paritätisches Wechselmodell für 9-jährige Zwillinge gegen den Willen eines Elternteils an und wählte dabei einen neuen sorgerechtlichen Weg: Statt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, stellte der Senat die gemeinsame elterliche Sorge wieder her und gab die Kinder alternierend wochenweise in die Obhut der Eltern. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.
