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1. Januar 2018
· Kassel
BSG B 14 AS 43/18 R - Zusätzlicher Wohnraumbedarf bei Umgangsrecht ist Einzelfallentscheidung
Das Bundessozialgericht entschied, dass umgangsberechtigte Elternteile im SGB-II-Bezug unter bestimmten Umständen Anspruch auf Anerkennung eines erhöhten Wohnraumbedarfs haben. Der Wohnraumbedarf ist weder regelhaft zu erhöhen noch generell auszuschließen, sondern anhand einer umfassenden Einzelfallprüfung zu bestimmen. Die unterhaltsrechtliche Rechtsprechung, wonach Kinder in den Räumlichkeiten des Elternteils mituntergebracht werden könnten, ist auf das SGB II nicht übertragbar.
UmgangsrechtUnterhaltGrundsatzentscheidung
Gericht: BSG (B 14 AS 43/18 R)