Öffentliche Quelle 1. Januar 2018 · Kassel

BSG B 14 AS 43/18 R - Zusätzlicher Wohnraumbedarf bei Umgangsrecht ist Einzelfallentscheidung

Das Bundessozialgericht entschied, dass umgangsberechtigte Elternteile im SGB-II-Bezug unter bestimmten Umständen Anspruch auf Anerkennung eines erhöhten Wohnraumbedarfs haben. Der Wohnraumbedarf ist weder regelhaft zu erhöhen noch generell auszuschließen, sondern anhand einer umfassenden Einzelfallprüfung zu bestimmen. Die unterhaltsrechtliche Rechtsprechung, wonach Kinder in den Räumlichkeiten des Elternteils mituntergebracht werden könnten, ist auf das SGB II nicht übertragbar.

UmgangsrechtUnterhaltGrundsatzentscheidung

Gericht: BSG (B 14 AS 43/18 R)

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