Öffentliche Quelle
1. Januar 2018
· Bamberg
OLG Bamberg 7 UF 226/18 - Wechselmodell trotz gestörter Elternkommunikation nach Prinzip der Schadensminimierung
Das OLG Bamberg ordnete ein paritätisches Wechselmodell an, obwohl die Kommunikation zwischen den Eltern stark gestört war. Die Sachverständigen empfahlen das Wechselmodell nach dem Prinzip der Schadensminimierung: Ein Umgangsausschluss würde das seelische Wohl der Kinder gefährden, die bisherige 5/9-Regelung entspräche nicht dem klar geäußerten Kindeswillen, und die paritätische Betreuung würde den Kooperationsbedarf nicht wesentlich erhöhen.
WechselmodellUmgangsrechtKindeswohl
Gericht: OLG Bamberg (7 UF 226/18)