Öffentliche Quelle
1. Januar 2020
· Frankfurt am Main
OLG Frankfurt 6 UF 172/20 - Wechselmodell trotz 400 km Entfernung der Elternwohnsitze
Das OLG Frankfurt bestätigte die sorgerechtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells im Zwei-Wochen-Rhythmus trotz einer Entfernung von über 400 km zwischen den Elternwohnsitzen (Südhessen und Brandenburg). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde einem Elternteil zur Fortführung des bereits praktizierten Wechselmodells übertragen.
WechselmodellSorgerechtGrundsatzentscheidung
Gericht: OLG Frankfurt (6 UF 172/20)