Öffentliche Quelle 1. Januar 2020 · Frankfurt am Main

OLG Frankfurt 6 UF 172/20 - Wechselmodell trotz 400 km Entfernung der Elternwohnsitze

Das OLG Frankfurt bestätigte die sorgerechtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells im Zwei-Wochen-Rhythmus trotz einer Entfernung von über 400 km zwischen den Elternwohnsitzen (Südhessen und Brandenburg). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde einem Elternteil zur Fortführung des bereits praktizierten Wechselmodells übertragen.

WechselmodellSorgerechtGrundsatzentscheidung

Gericht: OLG Frankfurt (6 UF 172/20)

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