Öffentliche Quelle
1. Januar 2018
· Karlsruhe
BGH: Keine Sperrwirkung der Sorgerechtsentscheidung für Umgangsverfahren (XII ZB 512/18)
BGH-Grundsatzentscheidung vom 27.11.2019: §1696 BGB ist nicht anwendbar, wenn erstmals eine Umgangsregelung getroffen wird – auch wenn bereits eine Sorgerechtsentscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht existiert. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beinhaltet keine implizite Entscheidung für ein Residenzmodell. Sorge- und Umgangsrecht sind eigenständige Verfahrensgegenstände ohne übergreifende Bindungswirkung.
UmgangsrechtSorgerechtWechselmodellGrundsatzentscheidung
Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 512/18)