Öffentliche Quelle
1. Januar 2018
· Frankfurt am Main
OLG Frankfurt 4 UF 167/18 - Geteilte Betreuung und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das OLG Frankfurt stellte das gemeinsame Sorgerecht wieder her und definierte, ab wann ein Wechselmodell vorliegt: nicht erst bei exakt gleicher Zeitaufteilung, sondern bereits wenn das Kind bei beiden Eltern ein Domizil hat und beide sich Versorgungs- und Erziehungsaufgaben etwa hälftig teilen. Beide Anträge auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht wurden zurückgewiesen.
WechselmodellSorgerechtGrundsatzentscheidung
Gericht: OLG Frankfurt (4 UF 167/18)