Öffentliche Quelle 1. Januar 2018 · Frankfurt am Main

OLG Frankfurt 4 UF 167/18 - Geteilte Betreuung und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das OLG Frankfurt stellte das gemeinsame Sorgerecht wieder her und definierte, ab wann ein Wechselmodell vorliegt: nicht erst bei exakt gleicher Zeitaufteilung, sondern bereits wenn das Kind bei beiden Eltern ein Domizil hat und beide sich Versorgungs- und Erziehungsaufgaben etwa hälftig teilen. Beide Anträge auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht wurden zurückgewiesen.

WechselmodellSorgerechtGrundsatzentscheidung

Gericht: OLG Frankfurt (4 UF 167/18)

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