KG Berlin 16 UF 84/25 - Kindergeldbezugsberechtigung bei paritätischer Betreuung
Wird das Kind im paritätischen Wechselmodell betreut und können sich die Eltern nicht einigen, wer das Kindergeld beziehen soll, hat das Familiengericht denjenigen Elternteil zu bestimmen, der eher die Gewähr dafür bietet, das Kindergeld dem Wohl des Kindes entsprechend zu verwenden. Bieten beide die gleiche Gewähr, entscheidet die Bezugskontinuität.
