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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Karlsruhe 5 UF 49/23 - Naturalunterhalt und Leistungsfähigkeit bei paritätischer Betreuung

Karlsruhe, OLG Karlsruhe (5 UF 49/23)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Unterhalt
Paritätische Betreuung

OLG Karlsruhe 5 UF 49/23 - Naturalunterhalt und Leistungsfähigkeit bei paritätischer Betreuung

Wird ein Kind im paritätischen Wechselmodell betreut, besteht hinsichtlich eines auf Barunterhalt gerichteten Anspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil darf die bei ihm anfallenden Kosten zumindest in Höhe des hälftigen Regelsatzes vorrangig durch Naturalunterhalt decken.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Karlsruhe (5 UF 49/23)
Stadt
Karlsruhe

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