OLG Karlsruhe 5 UF 49/23 - Naturalunterhalt und Leistungsfähigkeit bei paritätischer Betreuung
Wird ein Kind im paritätischen Wechselmodell betreut, besteht hinsichtlich eines auf Barunterhalt gerichteten Anspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil darf die bei ihm anfallenden Kosten zumindest in Höhe des hälftigen Regelsatzes vorrangig durch Naturalunterhalt decken.
