OLG Karlsruhe 2 UF 6/24 - Umgangsausschluss nach häuslicher Gewalt
Auch bei nicht vom Kind unmittelbar miterlebter häuslicher Gewalt kommt unter Berücksichtigung der Wertungen von Art. 31 der Istanbul-Konvention ein Ausschluss des Umgangs in Betracht, wenn sowohl unbegleiteter als auch begleiteter Umgang die Unversehrtheit der Mutter nachhaltig gefährden würde.
