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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Stuttgart 15 UF 29/26 - Keine Verpflichtung zum Anti-Gewalt-Training nach § 1666 BGB

Stuttgart, OLG Stuttgart (15 UF 29/26)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Kindeswohl
Gewalt & Gewaltschutz

OLG Stuttgart 15 UF 29/26 - Keine Verpflichtung zum Anti-Gewalt-Training nach § 1666 BGB

§ 1666 Abs. 1 und Abs. 3 BGB enthalten keine gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung eines Elternteils zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training von mindestens 52 Stunden. Unabhängig vom Umfang kann ein Elternteil nicht gegen seinen Willen zu einem solchen Training verpflichtet werden, eine Verpflichtung ohne die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft ist unverhältnismäßig.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Stuttgart (15 UF 29/26)
Stadt
Stuttgart

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