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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Brandenburg 9 UF 86/25 - Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz bestätigt

Brandenburg an der Havel, OLG Brandenburg (9 UF 86/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Gewalt & Gewaltschutz

OLG Brandenburg 9 UF 86/25 - Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz bestätigt

Das Amtsgericht hatte zu Recht ein befristetes Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2a GewSchG erlassen. Die Antragstellerin hatte durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, körperlich angegriffen worden zu sein und dass der Antragsgegner später erneut versucht hatte, widerrechtlich in ihre Wohnung einzudringen. Ein ärztlicher Untersuchungsbericht war geeignet, den behaupteten Übergriff tragfähig zu belegen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Brandenburg (9 UF 86/25)
Stadt
Brandenburg an der Havel

Themen dieses Falls

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