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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Brandenburg 9 UF 84/25 - Kindesanhörung beim Sorgerechtsentzug steht nicht zur Disposition der Eltern

Brandenburg an der Havel, OLG Brandenburg (9 UF 84/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Sorgerecht
Kindeswille
Verfahrensrecht
Kindeswohl

OLG Brandenburg 9 UF 84/25 - Kindesanhörung beim Sorgerechtsentzug steht nicht zur Disposition der Eltern

Das Amtsgericht hatte den Eltern die Personensorge entzogen und eine Ergänzungspflegschaft angeordnet, ohne die Kinder anzuhören, und dies allein mit einem Verzicht der Eltern begründet. Der Senat hob die Entscheidung auf und verwies zurück: Die Kindesanhörung steht gerade bei Entscheidungen nach §§ 1666, 1666a BGB nicht zur Disposition der Eltern. Bereits der Verstoß gegen die Begründungspflicht aus § 159 Abs. 3 FamFG ist ein schwerwiegender Verfahrensmangel. Hinzu kam ein Verstoß gegen die Begründungspflicht aus § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Brandenburg (9 UF 84/25)
Stadt
Brandenburg an der Havel

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