OLG Brandenburg 15 UF 54/24 - Teilweise Aufhebung der gemeinsamen Sorge bei anhaltendem Elternkonflikt
Der Elternkonflikt hatte zu mehreren wechselseitig eingeleiteten straf- und familiengerichtlichen Verfahren und zu wiederholten abrupten Änderungen des sozialen und örtlichen Lebensumfeldes des Kindes geführt. Das Kind war massiv in den Konflikt einbezogen und litt unter dem daraus folgenden Koalitionsdruck. Bei seinen Anhörungen brachte es zum Ausdruck, beide Eltern zu lieben und sich nicht positionieren zu können, obwohl ihm erklärt worden war, dass dies nicht von ihm verlangt werde.
