OLG Hamm 6 UF 103/23 - Religiöser Erziehungskonflikt rechtfertigt keine Sorgerechtsübertragung
Das OLG Hamm wies den Antrag eines Vaters zurück, das Teilsorgerecht für die religiöse Erziehung allein zu erhalten. Die Mutter hatte die Kinder zu Versammlungen einer Glaubensgemeinschaft mitgenommen und ihnen aus der Bibel vorgelesen. Das OLG sah darin keine das Kindeswohl konkret gefährdende Erziehungsmaßnahme, die eine Sorgerechtsübertragung rechtfertigen würde.
