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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 144/24 - Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt und Todesdrohungen

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt, OLG Frankfurt (6 UF 144/24)

Öffentliche Quelle
2. Mai 2026
Sorgerecht
Gewalt & Gewaltschutz
Grundsatzentscheidung
Angst & Sorge

OLG Frankfurt 6 UF 144/24 - Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt und Todesdrohungen

Das OLG Frankfurt bestätigte das alleinige Sorgerecht der Mutter. Häusliche Gewalt und Todesdrohungen des Vaters gegenüber der Mutter schließen eine gemeinsame Sorgerechtsausübung aus, auch wenn die Gewalt nicht unmittelbar gegen die Kinder gerichtet war. Art. 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Gerichte, bei Sorgeentscheidungen die Sicherheit von Gewaltopfern und deren Kindern vorrangig zu berücksichtigen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gerichte
OLG Frankfurt, OLG Frankfurt (6 UF 144/24)
Stadt
Frankfurt am Main

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Januar 2024
Beginn
8 Monate
Gesamtdauer
Beendet am 10. September 2024

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