OLG Frankfurt 6 UF 144/24 - Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt und Todesdrohungen
Das OLG Frankfurt bestätigte das alleinige Sorgerecht der Mutter. Häusliche Gewalt und Todesdrohungen des Vaters gegenüber der Mutter schließen eine gemeinsame Sorgerechtsausübung aus, auch wenn die Gewalt nicht unmittelbar gegen die Kinder gerichtet war. Art. 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Gerichte, bei Sorgeentscheidungen die Sicherheit von Gewaltopfern und deren Kindern vorrangig zu berücksichtigen.
