Öffentliche Quelle 2. August 2023 · Celle

OLG Celle 15 UF 9/23 - Vollständige Entziehung der elterlichen Sorge und Jugendamtsvormundschaft

Das OLG Celle bestätigte die vollständige Entziehung der elterlichen Sorge einer Mutter nach § 1666 BGB und die Anordnung einer Jugendamtsvormundschaft. Der schwerste staatliche Eingriff in das Elternrecht war gerechtfertigt, weil eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung vorlag und keine ausreichend stabilen Änderungen erkennbar waren. Eine Rückübertragung der Sorge war zum Beschlusszeitpunkt nicht möglich.

KindeswohlSorgerechtJugendamt

Gericht: AG Hannover, OLG Celle, OLG Celle (15 UF 9/23)

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